Kindesschutz ist für die Landesregierung seit dem Missbrauchsskandal von Lügde ein Hauptthema – behauptet sie wenigstens. In jedem Fall hätte sie viel zu tun.
Eine Anfrage unserer AfD-Fraktion fördert jetzt eklatante Defizite in der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik zutage.
Um das geht es: Kinder, die das Jugendamt aus schwierigen Familienverhältnissen holt, können von Bereitschaftspflegefamilien aufgenommen werden – normalerweise nur für kurze Zeit. Danach geht es entweder zurück in die eigentliche Familie oder in eine dauerhafte Unterbringungsform, etwa in ein Heim. So die Theorie.
Immer öfter dauert der Übergang aber ein Jahr oder länger. Der Grund für den Verzug laut Betroffenen:
Lange Bearbeitungszeiten der Jugendämter. Für viele Kinder bedeutet das eine weitere Qual:
Je länger sie nämlich in ihrem ‚Zuhause auf Zeit‘ leben, desto mehr akzeptieren sie auch die Bereitschaftsfamilie als neue Mama, Papa und Geschwister – die schlussendliche Trennung fällt unendlich schwer. Pflegeeltern berichten, dass dies immer häufiger der Fall ist. Wir wollten daher von der Landesregierung wissen:
Wie lang ist die durchschnittliche Verweildauer in einer Bereitschaftspflegefamilie? Warum wird die planmäßige Dauer so oft überschritten? Wie viele Kinder kehren in ihre Ursprungsfamilien zurück? Wie viele werden in anderen Betreuungsformen untergebracht? Die Antworten:
Es gibt keine. „Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor“, lesen wir in der Auskunft auf die Anfrage der kinder- und familienpolitischen Sprecherin der AfD-Fraktion NRW, Iris Dworeck-Danielowski, immer wieder.
„Nach den schlimmen Zumutungen für Kinder in Zuge der Lockdown-Politik“, kommentiert sie, „sehen wir leider schon wieder, dass das Familienministerium das Kindeswohl als ein nachrangiges Thema erachtet. Ich habe kein Verständnis dafür, dass der Staat wesentliche Daten zur Inobhutnahme von Kindern nicht erfasst und ihr Schicksal, kein geeignetes Elternhaus zu haben, durch unterbesetze Behörden verschlimmert wird.“
zur AfD-Anfrage und Antwort der Landesregierung: https://bit.ly/3irT9fw