Die Meinungsfreiheit darf kein Corona-Opfer werden! Demokraten in NRW müssen totalitären Tendenzen im Zusammenhang mit der Pandemie eine entschiedene Absage erteilen!

Aktuelle Stunde
auf Antrag der AfD-Fraktion vom 26.04.2021

 

Die Meinungsfreiheit darf kein Corona-Opfer werden! Demokraten in NRW müssen totalitären Tendenzen im Zusammenhang mit der Pandemie eine entschiedene Absage erteilen!

Die Freiheit der Meinungsäußerung ist durch Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes und damit durch Artikel 4 Abs. 1 der Landesverfassung besonders geschützt. Dabei entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass das Grundrecht nicht „nur die Äußerung und Verbreitung von ‚wertvollen‘ Meinungen [schützt]. Eine derartige Einschränkung enthält Art. 5 Abs. 1 GG nicht. Eine Differenzierung nach der sittlichen Qualität der Meinungen oder ihrer Wirkung auf andere wäre auch unvereinbar mit der grundlegenden Bedeutung dieses Grundrechts […] abgesehen davon wäre die Abgrenzung von ‚wertvollen‘ und ‚wertlosen‘ Meinungen schwierig, ja oftmals unmöglich.“ (BVerfGE 30, 336)

Einen ähnlich hochrangigen Schutz gewähren Grundgesetz und Landesverfassung der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 Landesverfassung).

Unter dem Hashtag #allesdichtmachen veröffentlichten 53 prominente deutsche Künstler am 22. April 2021 Kurzvideos im Internet, in denen sie sich – je nach Auslegung – kritisch-ironisch mit der Lockdown-Politik in Deutschland oder mit deren Gegnern auseinandersetzten.

Die Aktion führte zu heftigen medialen Reaktionen, darunter überwiegender Zustimmung im Lager der Lockdown-Kritiker. So twitterte beispielsweise Hans-Georg Maaßen, der frühere Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz und möglicher Bundestagskandidat der CDU Thüringen:

„Großartig. Künster gegen die Coronapolitik: Jan Josef Liefers: „Danke an alle Medien

unseres Landes …“

#allesdichtmachen

#niewiederaufmachen

#lockdownfürimmer https://allesdichtmachen.de“ (@HGMaassen)

Deutlich aggressiver reagierten dagegen die Befürworter der Lockdown-Politik:

Der Deutschlandkorrespondent der Financial Times twitterte beispielsweise:

„Ich muss das leider so deutlich sagen: Die #allesdichtmachen Kampagne, bei der u.a. @JanJosefLiefers, Volker Bruch und andere Schauspieler mitmachen, ist derartig zynisch, menschenverachtend und Argument-frei, dass sie mich vom Style her klar an einen erinnert.“ Dazu verwies er auf ein Bild des NS-Propagandaministers Josef Goebbels.

Die Schauspielerin Meret Becker erhielt nach übereinstimmenden Medienberichten Morddrohungen.

Der frühere NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin, der inzwischen Hauptgeschäftsführer der Kölner Handwerkskammer und Vorsitzender des Aufsichtsrats des Kölner Stadtwerkekonzerns ist, twitterte am 23. April 2021:

„@JanJosefLiefers und #Tukur u.a. verdienen sehr viel Geld bei der ARD und sind deren Aushängeschilder. Auch in der Pandemie durften sie ihrer Arbeit z.B. für den ‚#Tatort‘ unter bestem Schutz nachgehen. Durch ihre undifferenzierte Kritik an ‚den Medien‘ […] und demokratisch legitimierten Entscheidungen von Parlament und Regierung, leisten sie denen Vorschub, die gerade auch den öffentlich-rechtlichen Sendern gerne den Garaus machen wollen. Sie haben sich daher als Repräsentanten unmöglich gemacht.[…] Die zuständigen Gremien müssen die Zusammenarbeit -auch aus Solidarität mit denen, die wirklich unter Corona und den Folgen leiden- schnellstens beenden. #allesdichtmachen

Viele Grüße, ein Rundfunkrat @WDR“

Von besonderer Brisanz ist dieser Tweet nicht nur deshalb, weil Herr Duin als früherer Minister und damit als hochrangiger Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen einer besonderen Treuepflicht zu den Werten unserer Verfassung unterliegt, sondern auch, weil er als Mitglied des WDR-Rundfunkrats direkten Einfluss auf die Programmgestaltung des Westdeutschen Rundfunks nehmen kann und mit einer solchen Einflussnahme zuungunsten der o.g. 53 Künstler unverhohlen droht.

Das Gesetz über den „Westdeutschen Rundfunk Köln“ bestimmt in dem in § 4 niedergelegten „Programmauftrag“:

„Der WDR veranstaltet und verbreitet seine Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung und als Sache der Allgemeinheit.“

Es zeugt daher von besonderer Verachtung der freiheitlich-demokratische Grundordnung und des im WDR-Gesetz niedergelegten Programmauftrags, wenn sich ausgerechnet ein Mitglied des Rundfunkrats, dessen Mitglieder gemäß § 15 Abs. 13 WDR-Gesetz den Interessen der Allgemeinheit verpflichtet sind, wie oben dargestellt einlässt.

Die Corona-Pandemie hat zu einer in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen bisher ungekannten Ausweitung staatlicher Kompetenzen geführt. Die „Lockdown“-Politik der Bundes- und Landesregierung sowie von kommunalen Behörden führt zu immer neuen Einschnitten in die durch Grundgesetz und Landesverfassung garantierten Grundrechte. Ausgangssperren, Defacto-Berufsverbote, Verkaufsverbote, Quarantänemaßnahmen, Reiseverbote, Einschränkungen der Religionsfreiheit und des Versammlungsrechts, Restriktionen beim Zugang zu Bildungseinrichtungen und weitere Maßnahmen stellen gefährliche Eingriffe in die verfassungsrechtlich garantierten Grundfreiheiten der Bürger dar. Es muss daher – unabhängig von ihrer Meinung zu den jeweiligen Maßnahmen – für alle Demokraten im Land klar sein, dass nun nicht auch noch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und das Grundrecht der Kunstfreiheit vermeintlichen politischen Zwängen oder gar Stimmungen zum Opfer fallen dürfen.

Gerade in Zeiten massiver Grundrechtsbeschränkungen muss es allen Bürgern – prominent oder nicht – möglich sein, sich kritisch, öffentlich und vernehmbar mit diesen Maßnahmen auseinanderzusetzen. Die Meinungsfreiheit ist dabei essentieller Grundbestandteil unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und erlaubt erst die Auseinandersetzung der Bürger mit staatlichen Maßnahmen und damit die freie Meinungsbildung, die für das Funktionieren einer Demokratie unerlässlich ist.

Dabei muss klar sein, dass diese Meinungsfreiheit auch und gerade für unpopuläre Äußerungen gelten muss. Eine Meinungsfreiheit, die nur populäre oder „Mainstream“-Meinungen schützen würde, ist nichts wert.

Der Landtag kann sich daher einer so wichtigen Debatte nicht entziehen. Die im obersten Verfassungsorgan unseres Landes vertretenen Demokraten müssen vielmehr gemeinsam mit der Landesregierung entschlossen und unmissverständlich ein Zeichen für Rechtsstaat und Demokratie und gegen ihre Feinde setzen. Die Bürger unseres Landes brauchen die Sicherheit, dass die gegenwärtigen Einschränkungen ihrer Freiheit zeitlich begrenzt sind, kritisch erörtert werden dürfen und dass Ausweitungen dieser Einschränkungen auf den Bereich der Meinungsfreiheit keinesfalls drohen.

Ebenfalls unerlässlich ist in diesem Zusammenhang eine Debatte über die Äußerung des WDR-Rundfunkratsmitglieds Duin. In diesem Zusammenhang muss erörtert werden, ob und inwieweit der WDR seinen Programmauftrag erfüllt und seine Organe sowie die darin vertretenen Personen die Gewähr dafür bieten, dass die Meinungsvielfalt im Lande abgebildet und nicht durch einen staatliche begünstigten Rundfunk eingeschränkt oder gar unterbunden wird.

Sven Tritschler
Markus Wagner
Andreas Keith

und Fraktion

 

Antrag als PDF

https://afd-fraktion.nrw/205

Weitere Beiträge