Lehnt ein Arzt bei einem Patienten die Covid-Impfungen ab, könne dies ein „grober Behandlungsfehler“ sein, meint die sächsische Landesärztekammer.
Sie will sogar „eindeutige Parallelen“ zu einer erfolgreich auf Schadensersatz verklagten Ärztin erkennen, die einem Tumorpatienten die Chemotherapie nicht empfohlen hatte. Zitat:
„Jeder nicht impfende Arzt muss sich bewusst sein, dass er der fachgerechten Behandlung seiner Patienten und in jedem Fall einer individuellen Aufklärung verpflichtet ist.“ Leider klar:
Was „fachgerecht“ ist, entscheidet in den Augen der Landesärztekammer nicht der Arzt, sondern die politisch anerkannte Wissenschaft. Unser gesundheitspolitischer Sprecher, Dr. Martin Vincentz , ist darüber äußerst besorgt:
„Aktuell mahnen rund 380 Ärzte in einem offenen Brief, dass die Covid-Impfungen nur einen geringen Nutzen haben und unklare Risiken bergen. Ein Arzt hat daher aus gutem Grund das Recht, seinen Patienten von einer bestimmten Therapie, nach bestem Wissen und Gewissen, abzuraten. Skeptische Mediziner jetzt mit Haftbarkeiten quasi einzuschüchtern, ist vor allem angesichts der Kinderimpfkampagne schockierend.“
Quelle: https://bit.ly/3skVl0h
zum offenen Brief: https://bit.ly/3EdOQPd