Alexander Langguth: Analsex als Leistungskurs?

Wie ernst meint es die Landesregierung von CDU & FDP mit dem Schutz unserer Kinder und wie eindeutig grenzt sie sich als Bedingung dafür u.a. von den kranken Ideen der sogenannten „Schule der Vielfalt“ ab?

In einem Artikel in der WELT vom Juni 2016 hat die damalige schulpolitische Sprecherin der FDP, Yvonne Gebauer, die Gefahren dieses ‚Pädagogik-Konzeptes‘ aufgezeigt. Heute ist Frau Gebauer Landesministerin für Schule und Bildung in Nordrhein-Westfalen und MdL Alexander Langguth will von ihr mit seiner Anfrage wissen, ob ihre Warnungen ernst gemeint waren und vor allem, ob unsere Kinder vor diesen ‚Gesellschaftsexperimenten‘ geschützt werden.

 

Hier der Inhalt der *Kleinen Anfrage*:

Zusammenarbeit der Landesregierung mit den Organisationen „Schule der Vielfalt“ und „SchLAu“.

In dem Artikel ‚Kinder sollen Analsex in der Schule spielen‘ (‚Welt‘ vom 19.06.2016) wird u. a. von der Zusammenarbeit der Landesregierung mit Initiativen wie der „SchLAu“ (Schwul-lesbische-Aufklärung) und der „Schule der Vielfalt“ berichtet, die mit für den Unterricht angebotenen Materialien deutschlandweit für Aufsehen sorgten.

Über pantomimische Darstellungen von ‚Analsex‘ in ‚Darkrooms‘ bis hin zum ‚Sadomasochismus‘ und dem ‚Zu-früh-Kommem‘ waren den sexualpädagogischen Auswüchsen auch in Form von Rollenspielen, Workshops und Lektüren keine Grenzen gesetzt.

Bereits damals erkannte Frau Gebauer in ihrer Eigenschaft als schulpolitische Sprecherin der FDP die Gefahr dieser pseudopädagogischen Maßnahmen und ließ sich unter anderem mit den Worten (…) „…man müsse Zwölfjährige nicht vor versammelter Klasse einen Orgasmus oder Darkroom-Praktiken vorspielen lassen. Das Schamgefühl der Kinder müsse gewahrt bleiben“ zitieren.

Unterstützende Worte fand auch hier der Beauftragte der Bundesregierung für Kindesmissbrauch, Johannes-Wilhelm Rörig, der anmerkte, daß bei „Mädchen und Jungen, die Grenzüberschreitungen gewohnt und deshalb desensibilisiert“ seien, auf Kindesmissbrauch abzielende „Täter ein leichtes Spiel“ hätten.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Im oben erwähnten Artikel der WELT kündigte Frau Gebauer seinerzeit ein Treffen mit den Organisatoren von „SchLAu“ an. Fand dieses Treffen tatsächlich statt und wenn ja, was war das Ergebnis der versuchten Sensibilisierung?
  2. Die „Schule der Vielfalt“ wirbt auf ihrer Homepage mit ihren Kooperationspartnern „SchLAu NRW“, „Rubicon e.V.“ und der „Rosa Strippe e.V.“ und dem Ministerium für Schule und Weiterbildung in RW.
    In welcher Form unterstützt das Ministerium die sog. „Schule der Vielfalt“?
  3. Kann die neue Landesregierung mit Sicherheit ausschließen, dass die Bildungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen zukünftig mit den Materialien sowie Inhalten der „Schule der Vielfalt“, die offensichtlich ebenso von Ministerin Gebauer als schädlich eingestuft werden, und/oder deren Trägern pädagogisch arbeiten?
  4. In dem o. a. Artikel der WELT wird Ministerin Gebauer zitiert, dass das „…Schamgefühl der Kinder gewahrt bleiben muss.“ Wird die Ministerin ein glaubhaftes Signal an die Eltern zum Schutz unserer Kinder senden, indem sie den entscheidenden Trägern und Kooperationspartnern dieser Ideologien untersagt, weiterhin mit der offiziellen Unterstützung des Ministeriums zu werben?
  5. Ebenso in dem o. a. Artikel der WELT hat die Ministerin seinerzeit vor allem davor gewarnt, das umstrittene Fachbuch ‚Sexualpädagogik der Vielfalt‘ für den Unterricht und die Arbeit mit Kindern zu empfehlen, jedoch erklärte sich das damalige NRW-Schulministerium auf die Frage, ob dieses Buch von den Pädagogen in der Praxis Beachtung fände, für nicht zuständig.

    Kann die Ministerin definitiv ausschließen, daß dieses Buch mit seinen Inhalten in Nordrhein-Westfalen Berücksichtigung in der pädagogischen Arbeit mit Kindern findet?

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