Anzahl an Schwangerschaftskonfliktberatungen in NRW

Mit Bezug auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1625 der AfD-Fraktion NRW, stellen unser gesundheitspolitischer Sprecher Dr. Martin Vincentz und unsere familienpolitische Sprecherin Iris Dworeck-Danielowski eine Nachfrage zur genannten Anzahl an Beratungsstellen in NRW. Sie wollen wissen, wie viele Schwangerschaftskonfliktberatungen zwischen 2010 und 2017 in NRW stattgefunden haben.

Wie unsere Abgeordneten in der vorausgegangenen Anfrage festhielten, ist ein Schwangerschaftsabbruch gemäß § 218 StGB rechtswidrig – er bleibt aber straffrei, wenn zuvor eine Beratungsstelle aufgesucht wurde.

_______________________________
Hier finden Sie die vollständige Anfrage

Weitere Beiträge