Die Kosten eines Pflegeheims übersteigen die Leistungen der Pflegekasse um ein Vielfaches. Der Eigenanteil kann die gesamte Rente plus Ersparnisse und Vermögenswerte verschlingen – trotz jahrzehntelanger Einzahlung in die Pflegekasse.
Die rotgrüne Vorgängerregierung hat einen Kostenpunkt besonders in die Höhe getrieben – dort setzen wir an.
Mit 2.405,85 Euro ist der durchschnittliche Eigenanteil für einen stationären Pflegeplatz bundesweit in NRW am höchsten. Ende 2017 gab es bei uns rund 170.000 vollstationär untergebrachte Pflegebedürftige, die diese Summe stemmen sollten. Wie setzt sie sich zusammen?
Ein Heimbewohner mit Pflegegrad 4 erhält monatlich 1.775 Euro aus der Pflegekasse – das deckt den pflegebedingten Aufwand meistens bei weitem nicht! Im Schnitt 874 Euro muss er also noch selbst dazugeben. Hinzu kommen durchschnittlich 1.010,75 Euro für Unterkunft und Verpflegung. Wer denkt, das wars dann aber auch, irrt:
Da sich der Kostenpunkt „Unterkunft“ nur auf Strom, Wärme und Wasser bezieht, laufen die tatsächlichen Kosten für eine Pflegeheimwohnung unter dem Punkt „Investitionskosten“ – sie entsprechen quasi der Kaltmiete. Nun gilt auch im Pflegebereich:
Wenn Behörden Auflagen verhängen – zum Beispiel für Brandschutz oder die Beschaffenheit von Zimmern – steigen die Investitionskosten, sprich die Kaltmieten. Beispiel NRW:
Hier hat die frühere Gesundheitsministerin, Barbara Steffens (Die Grünen, wechselte später zur Techniker Krankenkasse), während ihrer siebenjährigen Amtszeit eine Neuregelung nach der anderen veranlasst. Die ‚Kaltmiete‘ eines Heimbewohners kletterte daraufhin auf durchschnittlich 521 Euro! Das allein entspricht fast der Durchschnittrente einer Frau. Die Folge:
Bewohner, deren Einkommen und Vermögen nicht für den Eigenanteil, inklusive steigender Investitionskosten, ausreichen, können das sogenannte Pflegewohngeld beantragen. Alle anderen zahlen jede Erhöhung aus dem eigenen Portemonnaie – solange, bis auch sie arm sind. Die AfD-Fraktion NRW findet das grundfalsch:
Damit Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nicht länger finanziell überfordert werden, wollen wir die Eigenanteile deckeln, einen Steuerzuschuss einführen und die Leistungsbeträge der Pflegekasse jährlich statt dreijährig bemessen lassen. Wir fordern zudem, dass die Landesregierung ein Konzept zur Investitionskostenförderung entwickelt, das die Pflegebedürftigen wesentlich entlastet.
„Früher hat man in Deutschland gesagt: Wer die Musik bestellt, der muss sie auch bezahlen“, so der sozialpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Dr. Martin Vincentz. „Übergeben wir doch die hohen Investitionskosten wieder denen, die sie verursacht haben: der Politik.“
zum AfD-Antrag „Armutsrisiko Pflegekosten“: https://bit.ly/2RZLqK6