Bürger getäuscht: Laschets Seuchenkabinett erlaubt Beschränkung in Privaträumen!

„In Privatwohnungen mischen wir uns nicht ein!“ Mit diesen Worten täuschten Armin Laschet und Gesundheitsminister Laumann die Bürger wochenlang.

Denn in Hamm gelten strenge Kontaktbeschränkungen auch für den privaten Raum – mit dem ausdrücklichen Segen der Staatskanzlei!

„Private Feiern dürfen nur aus herausragendem Anlass und mit maximal 25 Personen in Privatwohnungen stattfinden“, informiert die Stadt Hamm auf ihrer Webseite. „Dabei sind zwingend Kontaktlisten zu führen.“ Bei Missachtung drohen 2.500 Euro Bußgeld. Irre:

Ein einfacher, nicht-runder Geburtstag gilt noch nicht als „herausragender Anlass“. Mit Gästen feiern ist in dem Fall also verboten. Gnädigerweise dürfen Hochzeitsjubiläen und religiöse Feste aber noch in den eigenen vier Wänden abgehalten werden – wo auch sonst, wenn alles zwangsgeschlossen ist?

Obwohl die aktuelle Corona-„Schutzverordnung“ nicht in die Privaträume der Räume durchregiert, akzeptiert das Gesundheitsministerium den Vorstoß aus Hamm. Den „Ruhrnachrichten“ richtet es aus:

Kommunen dürften „jederzeit die Maßnahmen anordnen, die sie für geboten halten, um den Infektionsschutz sicherzustellen“. Das kommt fast schon einem Generalerlass gleich. Denn angesichts des vorauseilenden Gehorsams in deutschen Amtsstuben, werden jetzt mit Sicherheit viele Kommunen nachziehen. Wer will sich schon nachsagen lassen, er hätte nicht alles im Kampf gegen das Virus unternommen? Laschet und Laumann wären fein raus:

Wenn demnächst das Ordnungsamt, die Polizei (oder die Bundeswehr?) an die Tür klopfen, um die Anzahl der Gäste zu kontrollieren, liegt das ja nicht an ihnen.

➡️ zum Bericht der „Ruhrnachrichten“: https://bit.ly/3p2i25i

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