Darum sind Linke und Grüne Jugend Verfassungsfeinde!

Linkspartei und Grüne Jugend NRW fordern die Abschaffung des § 218 StGB. Abtreibungen, egal in welchem Monat, wären somit straffrei. Was nur Wenige wissen:

1993 stellte das Bundesverfassungsgericht fest: „Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu.“ Trotz Straflosigkeit in den ersten 12 Monaten, verstoßen Abtreibungen also grundsätzlich gegen die Menschenwürde. Das bedeutet:

Abtreibungsfanatiker richten sich gegen den Menschenwürdegrundsatz unserer freiheitlichen, demokratischen Grundordnung (FDGO). Unser Abgeordneter Sven Tritschler fragte die Landesregierung, wie sie die Forderung von Linken und Grüner Jugend bewertet. Die Antwort:

Für Bestrebungen, den Menschenwürdegrundsatz zu beseitigen, sehe sie „keine Anhaltspunkte“. Sven W. Tritschler ist anderer Ansicht:

„Die Sicherung der Menschenwürde ist eines der zentralen Prinzipien der FDGO. Greift eine Partei diese Prinzipien an, ist sie verfassungsfeindlich. Punkt.“

➡️ zum AfD-Antrag und Antwort der Landesregierung: https://bit.ly/3oXTfBK

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