Die Medien halten Informationen über die Nationalitäten von Straftätern zu oft unter Verschluss. Auch Polizei- und Justizbehörden dürfen die Herkunft nur in bestimmten Fällen nennen.
Ankündigungen seitens der Landesregierung, endlich für Transparenz zu sorgen, sind leider immer noch keine Taten gefolgt. Dabei spricht für eine Nennung vieles, dagegen indes nur eines.
Fast ein halbes Jahr ist es nun schon her, dass NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) angekündigt hat, in polizeilichen Presseauskünften solle in Zukunft ausnahmslos die Nationalität von Tatverdächtigen genannt werden. Der Anlass:
Randale im Düsseldorfer Rheinbad, an denen auffällig viele „Südländer“ beteiligt waren. Selbst Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) war damals die Aussage entglitten, es gebe „spezifische Delikte, die von einer bestimmten Tätergruppe aus bestimmten Ländern häufiger begangen werden als andere“. Stimmt, doch damit eines klar ist:
Weder legen Herkunft und kulturelle Prägung eines Menschen dessen Verhalten unabänderlich fest, noch stehen diese Faktoren stets mit dem kriminellen Handeln einer Person in Verbindung! Doch auch das ist wahr:
Die Behauptung, Herkunft und kulturelle Prägung hätten generell keinerlei Relevanz für das Begehen von Straftaten ist ebenso falsch! So heißt es z. B. im Lagebild Clankriminalität des Landeskriminalamts NRW:
„Die gemeinsame familiäre Herkunft und Abstammung sind Kennzeichen einer besonderen strukturbildenden Kraft dieser Familienverbände.“
Eine mögliche Relevanz von Täterherkünften ist auch bei anderen Phänomenbereichen wie z. B. Hochzeitskorsos oder Messergewalt nicht einfach zu leugnen. Es ist daher ernüchternd zu sehen, wie Reuls Plänen der eigene Kabinettskollege, Justizminister Peter Biesenbach (CDU), im Weg steht:
Der hatte datenschutzrechtliche Bedenken geäußert. Wie bitte? Denkt Biesenbach wirklich, die Nennung der Nationalität eines Tatverdächtigen gebe auch dessen Identität (Name, Anschrift, usw.) preis? Das würde und soll natürlich nicht geschehen. Die AfD-Fraktion erinnert Reul nun an sein Vorhaben und beantragt:
Nicht nur die Pressestellen der Polizei-, sondern auch die der Justizbehörden sollen fortan verbindlich sowohl über die Staatsbürgerschaft(en) als auch über den Migrationshintergrund von Tatverdächtigen aufklären!
So stünde den Menschen endlich eine Informationsquelle jenseits der linksgrünen Medien zur Verfügung. Denn, so macht Markus Wagner , Vorsitzender und innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion NRW, klar:
„Die Bürger haben einen berechtigten Anspruch darauf, zu wissen, woher ein Straftäter stammt. Diese Informationen sind sogar wesentlich, um sich eine ehrliche Meinung über migrations- und abschiebepolitische Fragen bilden zu können.
Dagegen spricht nur das ungeschriebene Gebot der politischen Korrektheit – und diesem wird sich die AfD-Fraktion, im Gegensatz zu Schwarzgelb, nicht unterwerfen.“
➡️ zum AfD-Antrag „Herkunftsnennung jetzt, immer und überall“: https://bit.ly/2uioIEF