Die Unschuldsvermutung gilt auch für Polizisten!

Zehn Tage nach den tödlichen Polizeischüssen auf den Senegalesen Mouhamed D. in Dortmund haben wir mehr über die polizeifeindlichen Vorurteile linker Politiker wie Dortmunds SPD-Oberbürgermeister Thomas Westphal gelernt als über die Tathintergründe selbst. Zeit, die Mythen von den Fakten zu trennen:

„Die Einsatzstärke war mit elf Beamten viel zu groß“: Unseriöse Pauschalbehauptung! Die Mannstärke ist stets einsatzabhängig. Man schickt keine elf Polizisten, um einen Taschendiebstahl aufzunehmen. Bei einem Messerschwinger sieht das schon anders aus.

„Die Bodycams waren nicht eingeschaltet, also soll wohl etwas verheimlicht werden“: Böswillige Spekulation! Laut NRW-Polizeigesetz dienen die Bodycams dem Schutz der Polizisten, sind generell ausgeschaltet und werden nur nach Ermessen der Beamten aktiviert.

„Der Schusswaffengebrauch bei Messern ist unnötig“: Realitätsblinde Generalisierung! Das Messer gehört zu den gefährlichsten Waffen schlechthin. Schüsse sind grundsätzlich legitim – erst recht als letztes Mittel.

„Wer der Polizei aufgrund der bislang vorhandenen Informationen jetzt wieder pauschal Rassismus unterstellt, hat keine Ahnung, aber davon viel“, kommentiert unser innenpolitischer Sprecher, Markus Wagner. „Gerade die Verfechter der Migrationspolitik sollten ihr Respekt entgegenbringen, statt einfältige Ressentiments. Für mich und die AfD-Fraktion gilt selbstverständlich auch hier die Unschuldsvermutung.“

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