Diese Asylpolitik kostet Menschenleben

Selbst im bunten Deutschland schockierte dieser grausame und sinnlose Mord die Nation: Im Krefelder New Yorker tötete ein abgelehnter afghanischer Asylbewerber seine Chefin und floh mit den Tageseinnahmen. Nur kurze Zeit später wurde der Tatverdächtige von der Polizei aufgegriffen. Jetzt wird klar, was viele schon vermuteten:

Auf Anfrage unserer Fraktion (Antwort der Landesregierung Drucksache 18/14467) teilte uns die zuständige Ministerin Josefine Paul (Grüne) mit, dass die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und die Anerkennung als Asylberechtigter nicht vorlagen. Trotzdem wurde ihm ein Abschiebeverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG (Aufenthaltsgesetz) vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuerkannt.

Heißt: Der Tatverdächtige hätte überhaupt nicht nach Deutschland einreisen dürfen. Und obwohl kein Asylanspruch vorlag, wurde er nicht abgeschoben.

„Das ist kein Einzelfall, sondern strukturelles Versagen“, mahnt Dr. Martin Vincentz, Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion. Er stammt selbst aus Krefeld.

„Es passiert nicht, weil man es nicht ändern könnte, sondern weil man es nicht ändern will.

Niemand von uns kann das Geschehene und die Trauer der Angehörigen rückgängig machen. Was ich Ihnen aber verspreche: Sobald wir regieren, werden wir Recht und Ordnung sowohl an unseren Grenzen als auch in unseren Städten wiederherstellen.“

 

Weitere Beiträge