Echter Polizeiwagen oder „Bobby-Car“?

Nicht nur die zu geringe Personaldichte der Polizei in NRW lässt zu wünschen übrig, auch die Ausstattung unserer Polizei ist kritikwürdig. Ein Beispiel dafür sind die erst vor wenigen Jahren angeschafften 3er BMW-Streifenwagen: Großgewachsene Beamte finden dort zu wenig Platz, außerdem kann das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeuge schnell überschritten werden, etwa durch Ausrüstungsgegenstände oder zusätzlich mitfahrende Personen wie z.B. Festgenommene.

Daher wollte unser rechtspolitischer Sprecher Thomas Röckemann wissen, wie die Landesregierung das Gewicht von Beamten, Ausrüstung und etwaigen zusätzlichen Personen in Streifenwagen unter Berücksichtigung des zulässigen Gesamtgewichts der Fahrzeuge kalkuliert und ob die Beamten mit Ordnungswidrigkeiten und/oder Disziplinarverfahren im Falle der Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts des Einsatzfahrzeuges zu rechnen haben.

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