Erzwingungshaft. Ernsthaft?

Wenn ein Schuldner nicht zahlt, kann er bereits ab einem fälligen Betrag in Höhe von 20 € in Haft genommen und so zur Zahlung gezwungen werden. Durch diese Rechtslage müssen – während andernorts Gelder mit vollen Händen hinaus geworfen und deutlich schwerere Straftaten erst gar nicht verfolgt werden – immer mehr Menschen mit niedrigem Einkommen (Geringverdiener und Rentner) durch eine hohe Abgabenlast, die sie nicht erfüllen können, in die Erzwingungshaft.

Dabei kommt es natürlich auch zu einer Mehrbelastung der ohnehin längst überfüllten Gefängnisse. Deshalb wollte unsere Abgeordnete Iris Dworeck-Danielowski mit ihrer kleinen Anfrage von der Landesregierung wissen, wie sich die Zahl der Menschen in Erzwingungshaft entwickelt hat und ob die Landesregierung Maßnahmen zur Verringerung der Menschen in Erzwingungshaft plane, um so die JVA zu entlasten.

_______________________________
Hier finden Sie die vollständige Anfrage

Weitere Beiträge