Europäischer Gerichtshof: Flüchtlingen steht gleiche Höhe an Sozialhilfe zu wie einheimischen Staatsbürgern

Anerkannte Flüchtlinge dürfen nicht weniger Sozialhilfe erhalten als einheimische Staatsbürger – das entschied jüngst der Europäische Gerichtshof. In Deutschland müssen die Länder, Landkreise und Kommunen für die Leistungen an Flüchtlinge finanziell aufkommen, der Bund beteiligt sich lediglich mit einem Pauschalbeitrag. Unsere Abgeordneten Dr. Martin Vincentz und Gabriele Walger-Demolsky wollen daher von der Landesregierung wissen, inwieweit zum jetzigen Zeitpunkt die Leistungen für Asylbewerber bereits denen von deutschen Staatsangehörigen angepasst sind und ob sich ein abweichender Leistungsanspruch von anerkannten Flüchtlingen bei der Sozialhilfe ergibt, die von der Dauer des Aufenthaltsrechts abhängen würde.

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