Grundrechte können jetzt nach Bedarf „weggetestet“ werden!

Bundestag und Bundesrat haben heute das sogenannte Bevölkerungsschutzgesetz durchgepeitscht. Lockdowns, Maskenzwang und Berufsverbote sind somit parlamentarisch legitimiert.

Gerichtlich gegen die Maßnahmen vorzugehen, ist nun schwieriger. Dafür kann die Groko uns die Grundrechte fortan nach Bedarf unter den Füßen wegziehen.

Die heute beschlossene Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes meißelt die oft sinn- und wirkungslosen Corona-Verordnungen der letzten sieben Monate in Stein. Gegen Kontaktbeschränkungen, Zwangsschließungen, Sperrstunden und die vielen weiteren kleinen wie großen Maßnahmen der Seuchenkabinette vorzugehen, soll durch den erteilten Segen des Bundestags verhindert werden. Wir erinnern uns:

Immer wieder hatten Gerichte Maßnahmen gekippt, weil eigentlich zuständige Parlamente nicht einbezogen worden waren – zuletzt hatte das Amtsgericht Dortmund die gesamte „Coronaschutzverordnung“ von NRW mit dieser Argumentation für unwirksam erklärt. Das geht so nun nicht mehr. Und das Schlimmste ist:

Bundestag und Bundesrat haben auch den stark kritisierten Marker, wann die Maßnahmen verhängt werden dürfen, abgenickt: Schon ab einem Inzidenzwert von 35 innerhalb von sieben Tagen dürfen die Regierungen erste Einschränkungen verhängen. Ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern geht es richtig ans Eingemachte. Weitere Faktoren? Unwichtig. Warum das gefährlich ist?

Weil die Summe der positiv Getesteten durch die schiere Anzahl der PCR-Tests vergrößert werden kann! Je mehr man testet, desto mehr ‚Treffer‘ erzielt man.

Dass ein positives Testergebnis mitnichten für eine Infektion geschweige denn eine Erkrankung (geschweige denn eine gefährliche Erkrankung) steht, ist inzwischen immer mehr Menschen bekannt. Die Regierung interessiert das aber nicht. Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion NRW, Dr. Martin Vincentz, kommentiert:

„Im bayrischen Landkreis Freyung-Grafenau gab es kürzlich 405 Positivtests pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen – Rekord. Gleichzeitig gab es dort aber nur einen beatmeten Intensivpatienten. Das zeigt doch, dass der Inzidenzwert allein nicht zur Kriseneinschätzung taugt.“

„Laut Infektionsschutzgesetz dürfen in Freyung-Grafenau nun aber dennoch solange drastischste Maßnahmen verhängt werden, bis der Inzidenzwert wieder bei höchstens 49 liegt, also achtmal niedriger ist! Mit Gesundheits- oder angeblichem Bevölkerungsschutz ist das nicht zu erklären.“

➡️ zur Quelle über den Landkreis Freyung-Grafenau: https://bit.ly/2INKnMa

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