Illegale Demonstrationen in Nordrhein-Westfalen

Artikel 8 GG gesteht jedem Deutschen das grundsätzliche Recht zu, sich „ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln“. Bei „Versammlungen“ und/oder Demonstrationen sieht unser Versammlungsgesetz vor, dass man diese bei der zuständigen Ordnungsbehörde anmeldet.

So sind die Regeln. Wenn sich die versammelten Personen nicht daran halten, sich uniformieren, vermummen oder sogar gewalttätig agieren, ist die Demonstration illegal.

Unser rechtspolitischer Sprecher Thomas Röckemann fragt die Landesregierung nun nach genau diesen illegalen Demonstrationen: Wer demonstrierte? Wie oft gab es von wem welche rechtswidrigen Handlungen? Welche ordnungsrechtlichen Maßnahmen bzw. strafrechtlichen Konsequenzen zogen diese nach sich?

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Hier finden Sie die vollständige Anfrage

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