Islamische Hobbyschlachter sorgen für qualvolles Blutbad

Während des islamischen Opferfestes wird tausenden Tieren bei lebendigem Leib die Kehle durchgeschnitten. Diese barbarische Praxis ist in Deutschland zu Recht verboten, da der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert ist. Trotzdem ist es Muslimen (Geistliche und Laien) erlaubt „Opfertiere“, die zuvor elektronisch betäubt wurden, zu schächten. Hierfür ist allerdings ein Sachkundenachweis des Schächters beim zuständigen Veterinäramt einzuholen.

Daher will unser tierschutzpolitischer Sprecher Dr. Christian Blex von der Landesregierung wissen, wie viele Menschen in Nordrhein-Westfalen, die nicht als Schlachter oder Metzger arbeiten, einen solchen Sachkundenachweis besitzen und wie sich ihre Zahl in den letzten Jahren entwickelt hat.

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