Verbindungen von DITIB-Gemeinden zu islamistischen Gruppen, wie hier im Artikel beschrieben, sind immer wieder ein Problem. Dabei sehr erstaunlich: Die Frage nach einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz bleibt trotzdem weiter offen.
Warum eigentlich? Unsere Abgeordneten Markus Wagner, Nic Peter Vogel und Gabriele Walger-Demolsky haben bei der Landesregierung nach gefragt.
Nun liegt die Antwort vor. Darin teilt die Landesregierung mit: „Erkenntnisse über extremistische Bestrebungen in einzelnen DITIB-Gemeinden liegen nicht vor.“
Eine erstaunliche Antwort, wie wir finden. Schließlich ist beispielsweise die sogenannte „Muslimbruderschaft“ aus beiliegendem Artikel ganz offiziell als demokratiefeindliche Terrororganisation eingestuft. Sie dürfen sicher sein: Wir bleiben dran!
Sie möchten weiterführende Informationen? Hier geht´s zu unserer Anfrage samt Antwort der Landesregierung NRW: https://afd-fraktion.nrw/2019/02/19/ditib-ein-fall-fuer-den-verfassungsschutz/