Keine Beleidigungen mit ÖRR-Gütesiegel

Wer als Bürger einem Politiker seine Meinung geigt, braucht nicht selten einen guten Rechtsanwalt. Schon wegen absoluter Petitessen wie der, den ehemaligen Bundeswirtschaftsminister auf Social Media als Schwachkopf zu bezeichnen, könnte schnell am frühen Morgen unerwartet die Polizei vor der eigenen Haustür stehen. Auch auf die vollkommen harmlose und bezogen auf sein politisches Handeln zutreffende Bezeichnung „Pinocchio“ reagiert der amtierende Bundeskanzler Friedrich Merz dünnhäutig.

Deutlich weniger kritisch zeigen sich deutsche Politiker allerdings bei der Verurteilung derbster Verleumdungen, Beleidigungen und Straftaten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, kritisiert Sven Tritschler, medienpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion NRW:

„De facto keine Konsequenzen hatte es zum Beispiel für Verantwortliche des sogenannten Satireformats extra 3, als die AfD-Fraktionsvorsitzende Dr. Alice Weidel dort als ‚Nazi-Schlampe’ bezeichnet wurde.

Man erinnere sich außerdem an Jan Böhmermanns GEZ-Gagschreiber (Selbstbezeichnung: El Hotzo), der öffentlich sein Bedauern ausdrückte, dass der damalige US-Präsidentschaftskandidat Donald Trump während seines Auftritts im Rahmen einer Wahlkampfveranstaltung nicht von einem Attentäter ermordet wurde.

Besonders auffällig: Selbst bei gravierenden Ausfällen gegenüber der Opposition oder einem unbequemen US-Präsidenten drücken Politik, Justiz und ÖRR-Aufsichtsgremien gerne mal beide Augen zu. Damit muss endlich Schluss sein. Es ist nicht Aufgabe der Justiz, über den sogenannten Majestätsbeleidigungsparagrafen 188 StGB (Drs. 18/12843) scharfe und berechtigte Kritik von Bürgern an Regierungsmitgliedern abzuwehren. Stattdessen drehen wir endlich einem politisch tendenziösen ÖRR den Geldhahn zu, der seine Machtposition zur öffentlichen Meinungsbildung schamlos missbraucht.“

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