Knallharte Corona-Regeln in Schulen, aber nicht in Flüchtlingsheimen?

In der Sitzung des Integrationsausschusses vom 19. Januar teilte eine Mitarbeiterin des zuständigen Ministeriums mit: Trotz niedriger Impfquote würden Bewohner von Landeserstaufnahmeeinrichtungen und Zentralen Unterbringungseinrichtungen lediglich einmal pro Woche getestet. Und weiter:

Wer die Teilnahme verweigert, würde keine Sanktionen erfahren – also offenbar auch weiterhin an gemeinschaftlichen Aktivitäten wie Beschulung, Sport und Kantinenbesuchen teilnehmen dürfen.

„Davon können selbst Erstklässler nur träumen“, kommentiert unsere integrationspolitische Sprecherin, Gabriele Walger-Demolsky. „Alle Schulkinder sind schließlich gezwungen, ihre Gesundheit dreimal die Woche im Klassenzimmer nachzuweisen – egal ob geimpft oder genesen. Wer da nicht mitmacht, darf weder zur Schule, noch ins Kino oder ins Restaurant. Wir fordern die Landesregierung daher auf, ihre Angaben schwarz auf weiß zu konkretisieren und zu rechtfertigen.“

Weitere Beiträge