Immer wieder scheitern Rückführungen von bereits abgelehnten Asylbewerbern an ungeklärten Identitäten – entweder weil überhaupt keine Ausweispapiere vorliegen oder illegale Migranten den Behörden sogar mehrfach verdächtige Papiere zeigen bzw. falsche Identitäten vorgaukeln (Drs. 18/9519). Über einen solchen Extremfall berichten aktuell Medien.
In Aachen nahm die Polizei einen Asylbewerber fest, der mit sage und schreibe 28 verschiedenen Namen im Fahndungssystem auffiel. Der Vorwurf sind Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Tatverdächtige wurde bereits abgeschoben und ist erneut eingereist. Das Asylverfahren des 37-jährigen Libanesen war bereits im April unanfechtbar abgelehnt worden. Die Festnahme erfolgte mit dem Ziel der erneuten Abschiebung in den Libanon.
Es kann nicht sein, dass ausländische Serienstraftäter mit etlichen Fake-Identitäten nicht ausgewiesen werden, sondern stattdessen in Deutschland immer wieder auf freien Fuß kommen und schließlich weitere Straftaten begehen. Abgelehnte Asylbewerber, insbesondere sofern diese falsche Angaben machen sowie ein Vorstrafenregister aufweisen, sind deshalb präventiv bis zu ihrer vollzogenen Rückführung in Abschiebehaft zu nehmen.