Niederlassungserlaubnis gemäß § 26 AufenthG

Asylberechtigte und Flüchtlinge können nach 5 Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten; bei einer sprachlichen und wirtschaftlich positiv verlaufenen Integration bereits nach 3 Jahren. Weitere Voraussetzung ist, dass durch die Erteilung die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht in Gefahr sein darf.

Unsere integrationspolitische Sprecherin Gabriele Walger-Demolsky möchte von der Landesregierung wissen, wie oft in NRW eine solche Niederlassungserlaubnis erteilt wurde und welche die Herkunftsländer der Antragsteller waren.

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