Rosinenpickerei durch „asylum-shopping“ in NRW

Laut einem Bericht der Tageszeitung Die Welt haben im Jahre 2017 8.210 Menschen in Deutschland einen Asylantrag gestellt, obwohl sie bereits in einem anderen EU-Land als Flüchtling anerkannt wurden. Die Anzahl dieser Fälle habe sich damit innerhalb eines Jahres mehr als verdoppelt.

Obwohl diese Anträge grundsätzlich nicht zu einer Anerkennung führen können, weil sie als unzulässig von einer Bearbeitung ausgeschlossen sind, wurde nur ein Bruchteil dieser Menschen in das zuständige EU-Land rücküberführt.

Deshalb wollten wir von der Landesregierung wissen, wie sie die Asylanträge bewertet.

Dieser Frage wich man, wie erwartet, aus und verwies auf die Zuständigkeit des Bundes. Ein weiteres Mal kann man nur wieder feststellen, dass die Landesregierung nicht so wirklich weiß, wie viele illegale Asylsuchende sich in Nordrhein-Westfalen aufhalten.

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Hier finden Sie die vollständige Anfrage (samt Antwort der Landesregierung)

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