Schulpolitik erhält schlechte Noten durch die Besten

„Bestenauslese“, das ist das Wort, das zentral aus der Antwort der Landesregierung auf die kleine Anfrage unserer Fraktion zur Besetzung von Schulleiterstellen hervorgeht.

Schulleiter werden in Nordrhein-Westfalen unter Mitwirkung von Bezirksregierung, Schulkonferenz und Schulträger ausgewählt. Immer wieder sind die aussichtsreichsten Kandidaten sog. Hausbewerber, also Lehrer, die schon vorher an der Schule tätig waren. Diese Personen genießen häufig ein großes Vertrauen durch die Schulkonferenz und haben dadurch zumindest in dieser Instanz oft einen Vorteil gegenüber ihren Mitbewerbern.

Von Seiten des Schulträgers, also bei öffentlichen Schulen die Kommunen, genießen übrigens in den zuständigen Gremien oft jene Kandidaten die größte Sympathie, deren Parteibuch dem der Mehrheit im jeweiligen Kommunalparlament entspricht. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Nun mag es Gründe geben, die für Hausbewerber sprechen, wie z.B. die Vertrautheit mit der Schule und ihren typischen Gegebenheiten und Abläufen. „Den Kurs halten“, lautet hier ein typisches Sprichwort.

Natürlich gibt es aber auch einen gewichtigen Grund, der gegen Hausbewerber spricht, und das ist ein Prinzip, das sich an Universitäten „Hausberufungsverbot“ nennt und seit 2002 für alle (Junior-)Professorenstellen gilt, die, ähnlich einer Schulleiterstelle, auf Lebenszeit ausgeschrieben werden. Hierdurch soll akademische Inzucht vermieden und die Hochschule vor einer Verfilzung der Strukturen geschützt werden.

Nachvollziehbar, dass deshalb Eigengewächse einer Schule eher die Ausnahme als die Regel sein sollten, auch, damit Mauscheleien und Absprachen vermieden werden.

Unregelmäßigkeiten, nach denen wir in eben diesem Bereich gefragt hatten, seien allerdings Einzelfälle; man folge stets dem Prinzip, nur, und nur die Besten zu ernennen. Gut, wenn es denn wirklich so ist!

Diese Besten aber, so zeigt es nun eine aktuelle Statistik des Verbands Bildung und Erziehung (VBE), sind mit den Leistungen der Landesregierung oft gar nicht einverstanden. So geben die Schulleiter der Schulpolitik im Durchschnitt die Note 3,8, oder anders ausgedrückt, eine „Vier Plus“. Rund ein Fünftel erteilt sogar die Note „mangelhaft“ oder „ungenügend“.

Würde man allerdings nur an den Grundschulen nachfragen, erhielte man in vielen Fällen leider erst gar keine Antwort. Denn hier schafft es die Landesregierung noch immer nicht, dem eklatanten Schulleitermangel zu begegnen.

Schade, dass man bei der Besetzung der höchsten Stellen im Bildungsministerium eben nicht dem Prinzip der Bestenauslese gefolgt ist…

 

Lesen Sie die vollständige Anfrage samt Antwort hier:

https://afd-fraktion.nrw/2018/02/01/besetzung-der-schulleiterstellen/

 

Weitere Beiträge