Staatsferner Rundfunk ohne Zwangsbeitrag

Vor dem Bundesverwaltungsgericht geht es aktuell um eine bedeutende Frage: Verfehlt der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen gesetzlichen Auftrag, weil er systematisch einseitig berichtet? Die Klage einer Beitragszahlerin aus Bayern gilt als Modellfall, denn bislang war inhaltliche Programmkritik als Argument gegen den ÖRR-Zwangsbeitrag vor Gerichten tabu. Man verwies auf reguläre interne Beschwerdewege der Sender. Dazu unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender und medienpolitischer Sprecher Sven Tritschler:

„Ein Rundfunk, der jedes Jahr durch Zwang über neun Milliarden Euro aus der öffentlichen Hand eintreibt (Drs. 18/10245) und dessen Aufsichtsgremien durchgehend mit Vertretern etablierter Fraktionen sowie regierungstreuer NGOs, Gewerkschaften und Kirchen besetzt sind, kann niemals staatsfern sein.

Für die Staatsferne macht es zudem keinen Unterschied, ob WDR & Co. dieses Geld aus dem Bundeshaushalt, den Landeshaushalten oder durch einen von Bürgern und Unternehmen zu entrichtenden Zwangsbeitrag erhalten.

Echte Staatsferne bedeutet: Regierungstreue Politiker und Interessengruppen müssen alle Senderaufsichtsgremien verlassen, ein Zwang zur Zahlung des Rundfunkbeitrags entfällt, und Inhalte behaupten sich am Markt bzw. nach dem Bedarf der Zuschauer.

Nur wir packen diese ÖRR-Reform an, denn den etablierten Fraktionen wie auch ARD und ZDF sind exorbitant hoch dotierte Versorgungsposten viel wichtiger als ein unabhängiger, bürgernaher Rundfunk.“

 

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