15. Januar 2025, S-Bahnstation Haan-Gruiten: Offenbar, weil sie sich beim Vorbeigehen aufgrund eines teilversperrten Wegs berührt hatten, geht ein angeblich 13-jähriger Syrer mit einer abgebrochenen Glasflasche auf zwei Jugendliche (17 und 18 Jahre) los.
Während die Verletzungen des 17-Jährigen so schwer sind, dass er notoperiert werden muss, steht für die Staatsanwältin von Anfang an fest:
„Weil der Verdächtige aufgrund seines Alters nicht strafmündig ist, wird das Verfahren eingestellt.“ So einfach war es dann aber doch nicht, wie unsere Anfrage an das Innenministerium ergab.
So habe das Ausländeramt des Kreises Mettmann die dortige Kreispolizeibehörde acht Tage nach der Tat „über eine Änderung der Personaldaten des Beschuldigten“ in Kenntnis gesetzt. „Mit der Änderung ging auch eine Anpassung des Geburtsdatums des Beschuldigten einher“, heißt es, „ausweislich derer dessen Alter auf nunmehr 14 Jahre korrigiert wurde“.
Insofern würde gegen den also doch strafmündigen Syrer „wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt und Untersuchungshaft vollstreckt“. Das war auch überfällig, wie seine Polizeiakte beweist:
Die führt von gefährlicher Körperverletzung bis hin zu räuberischer Erpressung nämlich gleich dutzende Rohheitsdelikte auf!
„Ein syrischer Intensivtäter tanzt der Justiz auf der Nase herum, weil sie ihr wahres Alter nicht kennt“, kommentiert Markus Wagner (AfD-Fraktion NRW). „Ein Grund mehr, das Jugendstrafrecht zu reformieren und die Strafmündigkeitsgrenze auf zwölf Jahre herabzusenken.“