Die Möglichkeit, während eines Studiums ein oder mehrere Urlaubssemester zu nehmen, ist eine sinnvolle Regelung, wenn das Studium aus wichtigen Gründen, wie z.B. einer Krankheit oder die Geburt eines Kindes, unterbrochen werden muss.
Kein wichtiger Grund ist unserer Ansicht nach die Gründung eines Unternehmens, denn eine solche ist auch noch nach Abschluss des Studiums möglich. Zudem sichert ein Hochschulabschluss den zukünftigen Gründer zusätzlich ab.
Dies erklärte unser bildungspolitischer Sprecher Helmut Seifen in der Plenarsitzung vom 13.07.2018 den Fraktionen der CDU und FDP, die den Antrag, der letztlich nur die Zahl der Studienabbrecher erhöhen würde, einbrachten.