Wahlvorschlag zum Kontrollgremium

Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Kontrollgremiums gemäß § 23 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen

Der Landtag Nordrhein-Westfalen wählt folgende Mitglieder und stellvertretende Mitglieder in das Parlamentarische Kontrollgremium:

Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Marcus Pretzell, AfD Frank Neppe, AfD

Begründung und Grundlage:

Gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen unterliegt die Landesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde der Kontrolle durch ein besonderes parlamentarisches Gremium. Dieses übt auch die parlamentarische Kontrolle der nach dem Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz angeordneten Beschränkungsmaßnahmen aus. Im Haushaltsgesetzgebungsverfahren wird aus zwingenden Gründen des Geheimschutzes die Bewilligung von Ausgaben, die nach einem geheimzuhaltenden Wirtschaftsplan bewirtschaftet werden sollen, von der Einwilligung des Kontrollgremiums zu dem Wirtschaftsplan abhängig gemacht.

Gemäß § 24 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen wählt der Landtag zu Beginn jeder Wahlperiode die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des parlamentarischen Kontrollgremiums aus seiner Mitte. Er bestimmt ferner die Zahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder sowie die Zusammensetzung des Kontrollgremiums.

Gewählt ist gemäß § 24 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen, wer die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen auf sich vereint.

gez.:
Marcus Pretzell
Andreas Keith
und Fraktion

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