Warum wurde Mohamed M. noch nicht abgeschoben?

Acht Jahre Haft, für das Abbrennen eines Flüchtlingsheimes, zuvor schon sieben Monate Gesamtfreiheitsstrafe wegen schwerer Körperverletzung und exhibitionistischem Verhaltens – das ist nur ein Teil der Bilanz eines somalischen Asylbewerbers. Aus bisher unbekannten Gründen setzte er März dieses Jahres ein Flüchtlingsheim in Brand und nahm dabei den Tod von rund 100 Menschen in Kauf!

Und obwohl der Täter schon zum Tatzeitpunkt unter Bewährung stand, gegen ihn weitere Verfahren wegen Körperverletzungs- und Betäubungsmitteldelikten anhängig waren, wurde ihm eine Duldung gewährt!

Da der Grund für die Duldung vor Gericht nicht klar wurde, fragen wir nun die Landesregierung: warum wird ein solcher Schwerverbecher geduldet?

 

Lesen Sie die vollständige Anfrage hier:

Warum wurde dem straffälligen, abgelehnten und damit ausreisepflichtigen Asylbewer­ber Mohamed M. eine Duldung erteilt?

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