Was „EU-Freizügigkeit“ wirklich bedeutet

Es ist wie so oft in der Einwanderungspolitik: Die Regeln sind eigentlich gut, aber sie werden nicht angewendet – in diesem Fall werden sie sogar aktiv bekämpft.

So glauben viele, „Freizügigkeit innerhalb der EU“ würde heißen, dass jeder Unionsbürger nach Deutschland kommen und hier Sozialleistungen beziehen könnte. Dabei ist die wirkliche Bedeutung eine ganz andere.

Wer aus einem EU-Land zu uns kommt, darf das jederzeit tun und genießt dieselben Rechte wie deutsche Staatsbürger: So oder so ähnlich lautet die landläufige Meinung über Einwanderer, die unter Berufung auf der EU-Freizügigkeit nach Deutschland ziehen. Dabei gilt eigentlich:

Nur wer einen Job hat, darf als Arbeitnehmer hier wohnen. Wer keiner Beschäftigung nachgeht, verliert dagegen sein Aufenthaltsrecht. Tätigkeiten mit geringem Umfang zählen dabei übrigens nicht. Und mehr noch:

Wer versucht, diese Regeln mit Tricks zu umgehen, kann mit Einreisesperren bestraft werden. Doch was ist die Realität?

Auf Anfrage der AfD-Fraktion NRW wurde öffentlich bekannt, was unter Anwendung der EU-Richtlinie eigentlich unmöglich sein sollte:

Während die Arbeitslosigkeit im Jahr 2018 unter deutschen Staatsbürger rund 5,8 Prozent betrug, war sie bei Bürgern anderer EU-Länger mit 11,3 Prozent fast doppelt so hoch. Bulgaren waren sogar in 21,5 Prozent der Fälle arbeitslos.

Betrachtet man das Bildungsniveau arbeitssuchender EU-Bürger in Deutschland, wird das Problem noch offenkundiger: 75 Prozent von ihnen haben keine abgeschlossene Berufsausbildung

Diese Zahlen sind erschreckend, aber nicht wirklich überraschend. Immerhin wird das, was an der EU-Richtlinie vernünftig ist, durch eine deutsche Verwaltungsvorschrift weitestgehend neutralisiert. Wörtlich heißt es sogar:

„Von einer Glaubhaftmachung der Voraussetzungen des Freizügigkeitsrechts ist abzusehen. Eine Überprüfung der Angaben findet nicht statt.“

Übersetzt: Freifahrtschein. Ob jemand z. B. einen Arbeitsplatz hat oder eine Ausbildung macht, muss in der Praxis nicht nachgewiesen, sondern lediglich glaubhaft rübergebracht werden. Die Folge: Immer mehr EU-Bürger ohne Job beziehen dauerhaft Sozialleistungen in Deutschland, ohne Sorge zu haben, jemals abgeschoben zu werden.

„Wo deutsche Politiker sonst geradezu übereifrig Weisungen aus Brüssel umsetzen, haben sie ausgerechnet der EU-Freizügigkeitsrichtlinie alle Zähne gezogen“, meint

Gabriele Walger-Demolsky, integrationspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion NRW.

„Als AfD-Fraktion fordern wir, die EU-Richtlinie adäquat in deutsches Recht zu übersetzen und dem Missbrauch der EU-Freizügigkeit endlich einen Riegel vorzuschieben.“

➡️ zum AfD-Antrag „Missbrauch der EU-Freizügigkeit verhindern“: https://bit.ly/3lmdNju

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