Windausbau: Das kommt auf Kommunen zu!

Fanatisch versuchen das Energieministerium und seine Behörden, die größenwahnsinnigen Ausbauziele der Ampel für die Wind- und Solarindustrie zu erreichen.

Laut geplanten Änderungen des Landesentwicklungsplans wird dabei die Obergrenze des „Flächenpotenzials“ je Gemeinde „auf maximal 15 % der Gemeindefläche festgelegt“. Soll heißen:

Theoretisch darf eine Kommune mit bis zu einem Siebtel ihrer Fläche mit Windindustrie zugepflastert werden! Katastrophale Folgen für die Natur, gesundheitliche Gefahren für den Menschen und der Wertverfall ihrer Immobilien spielen wie üblich keine Rolle.

📣 Bürger können diesem Wahnsinn widersprechen, indem sie sich am Öffentlichkeitsverfahren zu den Änderungen des Landesentwicklungsplans beteiligen. Das hat Schwarz-Grün allerdings auf nur fünf Wochen in den Sommerferien begrenzt.

Schicken Sie Ihre Stellungnahme bis zum 28.07.2023 per E-Mail an: landesentwicklungsplan@mwike.nrw.de,

per Fax (0211/61772-774)

oder per Post an das:

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Landesplanungsbehörde, Berger Allee 25 in 40213 Düsseldorf

➡️ zu den Änderung des Landesentwicklungsplans: tinyurl.com/59w3nzsk

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