Haben Sie das gewusst? Nur jeder achte im ersten Halbjahr 2024 entschiedene Asylantrag ergab für den Antragsteller die Rechtstellung als Flüchtling nach dem deutschen Asyl- oder Grundgesetz.
Mehr als 2,5-mal so oft wurde ein Bleiberecht ganz anders herbeibegründet, etwa weil ein Abschiebeverbot vorliege. Dafür reicht es oft schon, ohne Papiere nach Deutschland gekommen zu sein. Klar, dass diese Handhabung Wirtschaftsmigranten aus aller Welt einlädt. Die Folge:
Einer von sechs Bürgergeld-Empfängern stammte 2023 aus nicht-europäischen Asylherkunftsländern wie Syrien, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan und Somalia – fast eine Million Personen. Insgesamt sind mittlerweile 47 Prozent der Bürgergeldempfänger Ausländer. Zum Vergleich: 2010 waren es noch 19 Prozent.
„Das bis 2015 angewandte Asylsystem würde nur einem Bruchteil dieser Menschen erlauben, hier zu leben“, betont Dr. Martin Vincentz, Vorsitzender der AfD-Fraktion NRW. „Wir wollen unseren Sozialstaat vor Glücksrittern und Sozialbetrügern schützen. Das ist nicht extremistisch, sondern gesunder Menschenverstand.
Deutschland soll wieder nur jenen helfen, die wirklich um Leib und Leben fürchten. Es muss endlich wieder verstanden werden, dass Wirtschaftsmigranten keine Flüchtlinge sind.“