Wo man Urlaub machen kann, dahin kann man auch abgeschoben werden!

Wegen mehreren Sexualdelikten wurde der afghanische „Flüchtling“ Mohammed M. Ende Januar 2023 am Münchner Flughafen festgenommen – nach eigenen Angaben hatte er „Urlaub“ in seiner Heimat gemacht.

Die deutschen Bestimmungen zu Reisen in Länder, aus denen man angeblich floh, sind wie üblich ein Witz:

Zwar prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge solche Aufenthalte (vorausgesetzt, es erlangt Kenntnis darüber). Zu einem Verlust des Schutzstatus führt das aber nur in einem Bruchteil der Fälle.

„Wenn man in einem Land Urlaub macht, kann man dahin auch abgeschoben werden“, macht Enxhi Seli-Zacharias (AfD-Fraktion NRW), deutlich. „Wie ich schon vor Kurzem im Landtag klar gemacht habe:

Mein Mitleid mit jungen Männern, die Unruhe, Respektlosigkeit und vor allem Gewalt verbreiten, hält sich mehr als in Grenzen, weshalb ich nur noch eine Antwort an diese Menschen richten kann:

Unangekündigte Abschiebungen in die ‚Urlaubsländer‘!“

➡️ Hier geht’s zur Rede: tinyurl.com/u45m9nns

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