„110“ – Wann, wieso, wie oft?

Kleine Anfrage
vom 29.01.2025

Kleine Anfrage 5033

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

„110“ – Wann, wieso, wie oft?

Bereits Kleinkindern bringt man verständlicherweise bei, in einer Notfallsituation die Notrufnummer der Polizei „110“ zu wählen. Die Polizei selbst weist auf ihrer Internetseite darauf hin, dass die Bürger in Notsituationen rund um die Uhr schnelle und wirksame Hilfe durch die Polizei erhalten. Bei den Leitstellen der Polizeibehörden signalisieren Telefoncomputer den speziell geschulten Polizeibeamten in diesen Fällen höchste Priorität. Alle erforderlichen Angaben der Hilfesuchenden werden sofort aufgenommen und mit einem speziellen Computersystem automatisch auf Plausibilität geprüft. Nach einsatztaktischer Bewertung durch die Polizeibeamten der Leitstelle werden dann Funkstreifenwagen – möglichst in der Nähe des Einsatzortes – zur Hilfeleistung entsandt. Während der Funkstreifenwagen zum Einsatzort fährt, werden parallel in der Leitstelle alle weiteren notwendigen Maßnahmen koordiniert. So werden zum Beispiel zusätzliche Unterstützungskräfte der Polizei entsandt oder über die Feuerwehr der Einsatz von Rettungskräften veranlasst.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie hat sich die Anzahl der Notrufe unter der „110“ in Nordrhein-Westfalen seit 2010 bis heute pro Jahr entwickelt?
  2. Werden Notfallanrufe über eine Direktrufnummer einer Polizeiwache anders verwaltet als Notfallanrufe, die über die „110“ erfolgen?
  3. Wie ist der Bearbeitungsablauf einer telefonischen Zeugenmeldung hinsichtlich eines anzuzeigenden Sachverhalts, wenn diese über die Durchwahl der betreffenden Polizeiwache erfolgt und nicht „110“ gewählt wird?
  4. In welchen Szenarien werden Konstellationen wie unter Frage 4 von der angerufenen Polizeiwache selbst bearbeitet?

Markus Wagner

 

MMD18-12649

 

1 Vgl. https://polizei.nrw/artikel/im-notfall-immer-die-110-waehlen.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5033 mit Schreiben vom 21. Februar 2025 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie hat sich die Anzahl der Notrufe unter der „110“ in Nordrhein-Westfalen seit 2010 bis heute pro Jahr entwickelt?

Durch das Führungs- und Informationssystem der Polizei Nordrhein-Westfalen ist lediglich eine Auswertung möglich, wenn sich aus dem Notruf auch ein außenveranlasster Einsatz ge­neriert. Eine entsprechende Darstellung über den Verlauf der Jahre 2010-2024 und der Anzahl der außenveranlassten Einsätze über die Notrufnummer „110“ stelle ich in der unten aufge­führten Tabelle dar.

Anrufe zu sonstigen Anliegen oder Rückfragen an die Polizei, welche unter der Notrufnummer 110 eingehen, werden nicht erfasst. Dabei handelt es sich beispielhaft um Anrufe zu informa­torischen Anliegen oder Rückfragen an die Polizei, die durch Weiterleitung oder Beantwortung am Telefon bearbeitet werden können.

2010 2011 2012 2013 2014
1.505.872 1.521.719 1.526.432 1.515.799 1.618.782
 
2015 2016 2017 2018 2019
1.663.150 1.683.168 1.672.960 1.666.885 1.720.332
 
2020 2021 2022 2023 2024
1.653.021 1.600.861 1.610.515 1.646.649 1.673.115

 

  1. Werden Notfallanrufe über eine Direktrufnummer einer Polizeiwache anders ver­waltet als Notfallanrufe, die über die „110“ erfolgen?

Für die Bearbeitung eines „Notfallanrufes“ ist es nicht von Bedeutung, ob die anrufende Person die „110“ oder eine Direktrufnummer einer örtlichen Polizeiwache wählt. Bei jedem Notruf, wel­cher durch die Polizei entgegengenommen wird, werden durch die Kreispolizeibehörden mit höchster Priorität die notwendigen Maßnahmen initialisiert und getroffen.

  1. Wie ist der Bearbeitungsverlauf einer telefonischen Zeugenmeldung hinsichtlich eines anzuzeigenden Sachverhalts, wenn diese über die Durchwahl der betreffen­den Polizeiwache erfolgt und nicht „110“ gewählt wird?

Der Bearbeitungsverlauf einer telefonischen Zeugenmeldung hinsichtlich eines anzuzeigen­den Sachverhaltes über eine Direktrufnummer einer Polizeiwache ist identisch zu dem bei einem Anruf der „110“.

Es werden immer grundlegende Informationen erhoben, die für die weitere Bearbeitung we­sentlich sind. Hierbei wird erfragt, wer die anrufende Person ist, wo sich der Ereignisort befin­det und welcher Sachverhalt zugrunde liegt. Aus diesen Informationen ergeben sich erste Hin­weise auf den Einsatzanlass, beabsichtigte Maßnahmen und den notwendigen Kräfteansatz. Je nach Einsatzanlass ergeben sich weitergehende Informationsbedürfnisse, die im Rahmen des ersten Kontaktes mit der anrufenden Person durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Leitstelle oder der Polizeiwachen individuell erfragt werden. Darüber hinaus ist es für die entsendeten Polizeikräfte und das Einsatzmanagement irrelevant, wie der Einsatzanlass an die Polizei herangetragen wurde.

  1. In welchen Szenarien werden Konstellationen wie unter Frage 4 von der angerufenen Polizeiwache selbst bearbeitet?

Hier ist zwischen Kreispolizeibehörden, welche eine dezentrale Einsatzsachbearbeitung in den Polizeiwachen durchführen, und Kreispolizeibehörden, in denen eine rein zentrale Ein-satzsachbearbeitung durch eine Leitstelle erfolgt, zu unterscheiden.

Bei der dezentralen Einsatzsachbearbeitung erfolgt das Einsatzmanagement durch eine sach­bearbeitende Person auf der Polizeiwache, die wie die Sachbearbeitung der Leitstelle einen Einsatz digital anlegt und eigenständig Polizeikräfte zum Ereignisort entsendet.

In Kreispolizeibehörden mit einer reinen zentralen Einsatzsachbearbeitung durch eine Leit­stelle werden Informationen aus eingehenden Anrufen in der Polizeiwache fernmündlich an die Leitstelle weitergegeben oder die anrufende Person wird unverzüglich und unmittelbar an die Leitstelle durchgestellt, um Informationsverluste zu verhindern. Das weitere Einsatzma­nagement erfolgt dann durch die Leitstelle.

In jedem Fall werden alle für den Einsatz erforderlichen Informationen im Einsatzleitsystem dokumentiert, so dass sowohl die Leitstelle als auch die Polizeiwachen jederzeit den Überblick über alle relevanten Einsätze und die verfügbaren Kräfte haben.

 

MMD18-12961

Beteiligte:
Markus Wagner