15-Jähriger durch „Kindergruppe“ angegriffen und niedergestochen

Kleine Anfrage
vom 01.07.2021

Kleine Anfrage 5655des Abgeordneten Markus Wagner vom 01.07.2021

 

15-Jähriger durch „Kindergruppe“ angegriffen und niedergestochen

Am Bahnhof in Essen-Borbeck ereignete sich am Freitag, dem 18. Juni 2021, ein Angriff auf zwei Jugendliche im Alter von 15 und 16 Jahren. Die Angreifer formierten sich in einer sechs-bis siebenköpfigen Gruppe im Alter zwischen zwölf und 14 Jahren. Die Gruppe sprach die beiden geschädigten Jugendlichen zunächst an und fragte nach Geld. Als sich die Geschädigten entfernen wollten, nahmen die Angreifer umgehend die Verfolgung auf. Im weiteren Verlauf wurde ein Geschädigter zu Boden gestoßen, woraufhin die Angreifer gemeinsam auf den am Boden Liegenden eintraten. Schließlich zog einer der Tatverdächtigen ein Messer und stach auf den 15-Jährigen ein. Der 16-Jährige Begleiter wurde überdies mit der Stichwaffe bedroht.1

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu diesem Vorfall in Essen-Borbeck? (Bitte dabei insbesondere Tatverdächtige, Tathergang, etwaige Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften und etwaige Migrationshintergründe der .Tatverdächtigen explizieren.)
  2. Welche Verletzungen haben die Geschädigten durch den Angriff erlitten?
  3. Wie oft kam es in diesem Stadtteil in den letzten sechs Monaten zu Raub- oder ähnlich gelagerten Delikten, die durch Kinder- oder Jugendgruppen begangen worden sind? (Bitte dabei kenntlich machen, ob es sich hierbei um Widerholungstäter handelt, respektive ob dabei personelle und gruppenstrukturelle Überschneidungen erkennbar geworden sind.)
  4. Weisen die Tatverdächtigen Bezüge zu bestimmten Phänomenbereichen der Kriminalität auf?

Markus Wagner

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. https://www.nrw-aktuell.tv/2021/06/jugendlicher-15-bei-angriff-durch.html; https://www.muensterlandzeitung.de/regionales/bande-von-kindern-und-jugendlichen-sticht-15-jaehrigen-in-essen-nieder-w1646393-9000254983/; https://www.24rhein.de/rheinland-nrw/essen-raub-attacke-messer-jugendliche-verletzung-beute-flucht-polizei-90816528.html


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5655 mit Schreiben vom 28. Juli 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu diesem Vorfall in Essen-Borbeck? (Bitte dabei insbesondere Tatverdächtige, Tathergang, etwaige Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbür­gerschaften und etwaige Migrationshintergründe der Tatverdächtigen explizie­ren.)
  2. Welche Verletzungen haben die Geschädigten durch den Angriff erlitten?

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 zusammen beantwortet.

Zur Beantwortung der Fragen hat mir das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-West­falen mit Schreiben vom 13.07.2021 folgende Informationen zur Verfügung gestellt:

„Die Leitende Oberstaatsanwältin in Essen hat dem Ministerium der Justiz unter dem 9. Juli 2021 im Wesentlichen Folgendes berichtet:

‚1.
Die Täter konnten trotz unmittelbar eingeleiteter Nahbereichsfahndung bislang nicht ermittelt werden. Es wird durch Ermittlungen vor Ort und mit Hilfe der dort tätigen Polizeibeamten versucht, Hinweise auf die Täter zu erlangen. Das Umfeld des Tatorts wird entsprechend sensibel bestreift, da nicht auszuschlie­ßen ist, dass die Täter in dessen Nähe wohnhaft sind.

Der 15-jährige Geschädigte R.M. und der 16-jährige Geschädigte J.-N.F. er­klärten bei ihren zeugenschaftlichen Vernehmungen übereinstimmend, die un­bekannten sechs bis sieben Täter seien etwa 12 bis 14 Jahre alt und dunkel­häutig gewesen, ihr gekräuseltes Haar hätten sie jeweils kurz geschnitten ge­tragen. Sie, die Geschädigten, seien auf ihrem Nachhauseweg von den Tätern gegen 21:40 Uhr am Bahnhof Essen-Borbeck angesprochen und zur Zahlung von 50 Cent aufgefordert worden. Sie hätten „Nein“ gesagt, worauf die Täter­gruppe hinter ihnen hergelaufen sei und zunehmend aggressiver Geld gefor­dert habe.

Der Geschädigte R.M. führte weiter aus, die Täter hätten ihn dann festgehal­ten, ein Messer vor den Bauch gehalten und aufgefordert, nach Geld zu gu­cken. Der Geschädigte J.-N.F. sei währenddessen weitergelaufen. Er habe sich losreißen können und sei in Richtung des Geschädigten J.-N. F. gelaufen. Er sei jedoch von der Gruppe eingeholt worden und habe dieser aus Angst 1,28 € gegeben. Die Täter hätten ihn weiter festgehalten, auf den Boden ge­worfen, geprügelt und getreten. Dann habe ihm einer der Täter mit einem Mes­ser, das eine Klingenlänge von etwa 20 cm gehabt habe, in die rechte Schulter gestochen. Die Täter seien sodann geflüchtet. Seine Wunde sei im Kranken­haus genäht und er sei dann von seinem Vater abgeholt worden.

Der Geschädigte J.-N.F. ergänzte, die Tätergruppe habe sich zunächst mit dem Geschädigten R.M. beschäftigt. Einer der Täter habe aber auch ihn festgehal­ten, wobei er nur drei Meter von dem Geschädigten R.M. entfernt gewesen sei. Dann sei der Täter mit dem Messer gekommen, habe ihm dieses an den Hals gehalten und die Herausgabe seines ganzen Geldes gefordert. Auf seine Erwi­derung, kein Geld dabei zu haben, habe er ihm mit dem Messer in den rechten Oberarm „gepiekst“. Darauf seien alle zu dem Geschädigten R.M. gelaufen und hätten diesen zu Boden gezerrt. Er, der Geschädigte J.-N.F, habe weglaufen können und gehört, wie der Geschädigte R.M. geschrien habe. Er habe sich umgedreht und gesehen, dass die Täter flüchteten. Daraufhin sei er wieder zu dem Geschädigten R.M. gerannt, um ihm zu helfen.

2.
Nach den polizeilichen Feststellungen am Tatort wies der Geschädigte R.M. zwei etwa einen Zentimeter tiefe Einstichstellen an der rechten Schulter und am Rücken in der Nähe der Wirbelsäule auf. Der Geschädigte J.-N.F. habe keine äußeren Verletzungen erlitten, aber einen schockierten Eindruck gemacht.‘

Die Generalstaatsanwältin in Hamm hat unter dem 12. Juli 2021 berichtet, gegen die staatsanwaltschaftliche Sachbehandlung keine Bedenken zu haben.“

  1. Wie oft kam es in diesem Stadtteil in den letzten sechs Monaten zu Raub- oder ähnlich gelagerten Delikten, die durch Kinder- oder Jugendgruppen begangen worden sind? (Bitte dabei kenntlich machen, ob es sich hierbei um Widerholungs-täter handelt, respektive ob dabei personelle und gruppenstrukturelle Überschnei­dungen erkennbar geworden sind.)

Im Stadtteil Essen-Borbeck ist es in den letzten sechs Monaten zu keinen polizeilich bekannt gewordenen Raubstraftaten oder ähnlich gelagerten Delikten gekommen, die durch Kinder­oder Jugendgruppen begangen worden sind.

  1. Weisen die Tatverdächtigen Bezüge zu bestimmten Phänomenbereichen der Kri­minalität auf?

Die Tatverdächtigen konnten noch nicht ermittelt werden.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Markus Wagner