19-Jährige in Recklinghausen erwürgt – Mord aus Habgier?

Kleine Anfrage
vom 19.07.2023

Kleine Anfrage 2154

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

19-Jährige in Recklinghausen erwürgt Mord aus Habgier?

Am 22.05.2023 machten Kinder auf einem Schulhof eine schreckliche Entdeckung. Sie fanden beim Spielen die Leiche einer 19-Jährigen. Was erste Anzeichen nahe legten, bestätigte sich in einer später folgenden Obduktion: Die junge Frau wurde mit einem Gegenstand erwürgt. Die eingerichtete Mordkommission nahm noch am selben Tag einen 17-jährigen Bekannten des Opfers fest. Laut Berichterstattung von BILD.de (07.07.2023) sitzt der Tatverdächtige Schüler B., ein in Valencia geborener Kroate, mittlerweile in Untersuchungshaft und war bereits wegen „geringfügigeren Delikten polizeibekannt“. Die Ermittler waren in der Lage, viele Spuren zu sichern, unter anderem auch Kleidung des Verdächtigen. Trotzdem dauern die Untersuchungen an und der mutmaßliche Täter äußerte sich noch nicht zu den Vorwürfen. Zeugen und Freunde des Opfers berichteten von häufigen Streitereien zwischen Täter und Opfer aufgrund von Schulden in Höhe von 200 Euro, welche der Täter beim Opfer gehabt haben soll. Die verantwortliche Staatsanwältin bestätigt laut BILD.de, dass das Motiv die „geringen Schulden“1 beim Opfer sein sollen. Es wird vermutet, dass das Opfer die Schulden eingefordert haben könnte, was die handgreifliche Auseinandersetzung entfacht haben könnte. Die Familie des Opfers berichtet von psychischen wie auch physischen Problemen, die sie zu bewältigen haben, um den Vorfall verarbeiten zu können. Der Verdächtige soll noch diesen Sommer angeklagt werden und wurde nach der Haftvorführung in Recklinghausen in ein Wuppertaler Gefängnis verbracht.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)
  2. Wie viele Mord- bzw. Tötungsdelikte gab es seit 2015 durch Minderjährige in NRW? (Bitte nach Jahr und Delikt sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei deutschen Personen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
  3. Wie viele Gewaltverbrechen im Kreis Recklinghausen wurden seit 2015 durch Minderjährige begangen? (Bitte nach Jahr und Delikt sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei deutschen Personen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
  4. Bei wie vielen Gewaltverbrechen in NRW seit 2015 waren Täter und Opfer miteinander bekannt oder standen in einem anderweitigem Verhältnis? (Bitte nach Jahr und Delikt sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei deutschen Personen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)

Markus Wagner

 

Anfrage als PDF

 

1 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2154 mit Schreiben vom 30. August 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration sowie dem Minister der Justiz beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfas­sung. Die PKS ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird.

Die PKS lässt sich nicht nach dem Begriff „Gewaltverbrechen“ auswerten. Zur Beantwortung der Fragen 3 und 4 wurde daher der dem Begriff „Gewaltverbrechen“ nahekommende Sum­menschlüssel „Gewaltkriminalität“ betrachtet. Dieser Summenschlüssel enthält die Straftaten

  • Mord
  • Totschlag und Tötung auf Verlangen
  • Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge
  • Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
  • Körperverletzung mit Todesfolge
  • Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmlung weiblicher Genitalien
  • Erpresserischer Menschenraub
  • Geiselnahme
  • Angriff auf den Luft- und Seeverkehr.
  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen des Tat­verdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vorna­men und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Bochum hat dem Ministerium der Justiz unter dem 26.07.2023 im Wesentlichen berichtet, dass der mit der Kleinen Anfrage angesprochene Sach­verhalt Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Bochum gegen einen 17-jährigen kroatischen Staatsangehörigen wegen Mordes sei. Der Beschuldigte befinde sich in Untersuchungshaft.

Nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen habe sich der Beschuldigte am 22.05.2023 nach Mitternacht mit der 19-jährigen Verstorbenen an der Marienschule in Recklinghausen getroffen, um Geldschulden in Höhe von 200,00 Euro an sie zurückzuzahlen, wobei es zu einer Auseinandersetzung über die Rückzahlung des Geldes gekommen sei. Der Beschuldigte sei dringend verdächtig, die Verstorbene stranguliert zu haben, um sich endgültig von dem Rückzahlungsanspruch zu befreien. Die Ermittlungen dauerten an.

Mit Blick auf den besonderen Schutz des jugendlichen Beschuldigten, den Erziehungsgedan­ken des Jugendstrafrechts und die Wertung des §48 Absatz 1 Jugendgerichtsgesetz wird von Angaben zu etwaigen Vorstrafen abgesehen. Dem parlamentarischen Informationsinteresse, das nicht der konkreten Strafverfolgung einzelner Personen gilt, sondern der Regierungskon­trolle und Gesetzgebung dient, wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand entsprochen.

  1. Wie viele Mord- bzw. Tötungsdelikte gab es seit 2015 durch Minderjährige in NRW? (Bitte nach Jahr und Delikt sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nati­onalität aufschlüsseln und bei deutschen Personen die Mehrfachstaatsangehörig­keit extra ausweisen.)

Die folgende Tabelle weist die Anzahl der Mord- bzw. Totschlagsdelikte unter Beteiligung min­destens einer minderjährigen tatverdächtigen Person aus.

Jahr Mord Totschlag
2015 8 19
2016 4 12
2017 9 24
2018 7 19
2019 9 19
2020 7 9
2021 3 18
2022 5 30

 

  1. Wie viele Gewaltverbrechen im Kreis Recklinghausen wurden seit 2015 durch Min­derjährige begangen? (Bitte nach Jahr und Delikt sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei deutschen Personen die Mehr­fachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)

Die folgende Tabelle weist die Anzahl der Fälle der Gewaltkriminalität unter Beteiligung min­destens einer minderjährigen tatverdächtigen Person im Kreis Recklinghausen aus.

Jahr Anzahl aufgeklärter Fälle
2015 235
2016 252
2017 261
2018 241
2019 211
2020 194
2021 185
2022 304

 

  1. Bei wie vielen Gewaltverbrechen in NRW seit 2015 waren Täter und Opfer mitei­nander bekannt oder standen in einem anderweitigem Verhältnis? (Bitte nach Jahr und Delikt sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität auf­schlüsseln und bei deutschen Personen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)

Die folgende Tabelle weist die Anzahl der Fälle der Gewaltkriminalität, bei denen nachweislich eine formale Täter-Opfer-Beziehung bestand sowie die Fälle der Gewaltkriminalität insgesamt aus.

 

Jahr Anzahl Fälle mit einer formalen    Täter-Opfer-Beziehung Anzahl Fälle   insgesamt
2015 18.608 46.351
2016 20.223 48.696
2017 19.954 46.654
2018 19.990 45.300
2019 19.532 44.201
2020 19.567 43.257
2021 20.796 42.122
2022 23.077 52.191

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Markus Wagner