2024 wurden bundesweit 423 Sexualstraftaten in Schwimmbädern registriert – Wie se­hen die Zahlen für NRW aus?

Kleine Anfrage
vom 25.07.2025

Kleine Anfrage 6159 vom 25. Juli 2025
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Drucksache 18/14979

2024 wurden bundesweit 423 Sexualstraftaten in Schwimmbädern registriert – Wie se­hen die Zahlen für NRW aus?

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Am 22. Juni 2025 kam es im Freibad von Gelnhausen in Hessen mutmaßlich zu mehreren Fällen sexueller Belästigung, bei denen laut Polizeiangaben acht Mädchen im Alter zwischen 11 und 16 Jahren von einer Gruppe mehrerer Männer im Schwimmbecken am ganzen Körper angefasst worden sein sollen. Die betroffenen Mädchen wandten sich an das Schwimm­badpersonal, woraufhin die Polizei informiert wurde. Im Zuge der Ermittlungen stehen derzeit vier Männer syrischer Herkunft im Alter von 18 bis 28 Jahren im Verdacht, die Taten begangen zu haben. Die Staatsanwaltschaft Hanau führt ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung, konnte jedoch bislang keine weiteren Angaben zum aktuellen Stand machen. Die Ermittlungen dauern an.1

Nach Angaben des Landeskriminalamts (LKA) wurden im Jahr 2024 in Hessen 74 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in Schwimmbädern registriert – darunter im Becken oder in Umkleidekabinen. Die Aufklärungsquote lag bei 82 Prozent. Von 57 ermittelten Tatver­dächtigen waren 55 männlich, etwa 60 Prozent hatten keinen deutschen Pass. Auch bundes­weit wurden im Jahr 2024 laut Bundeskriminalamt (BKA) insgesamt 423 derartige Straftaten in Hallen- und Freibädern sowie an Badestellen erfasst, bei einer Aufklärungsquote von rund 81 Prozent. Von 367 Tatverdächtigen waren 365 männlich, 130 davon Deutsche und 237 Nicht-Deutsche, was einem Anteil von rund 64,6 Prozent entspricht. Rund 60 Prozent der Ver­dächtigen waren über 21 Jahre alt.2

Die Vorfälle in Gelnhausen führten zu politischen Reaktionen. Thorsten Stolz (SPD), Landrat des Main-Kinzig-Kreises, forderte bei Bestätigung der Vorwürfe ein konsequentes rechtliches Vorgehen und die Rückführung der Tatverdächtigen in ihr Herkunftsland. Gleichzeitig mahnte er, solche Fälle dürften nicht zur pauschalen Verurteilung von Menschen mit Migrationshinter-grund führen. Viele Menschen mit ausländischen Wurzeln – darunter auch viele Syrer – leben friedlich in Deutschland, halten sich an das Grundgesetz, zahlen Steuern und seien ein unverzichtbarer Teil der Gesellschaft. Gerade im Interesse dieser Menschen sei eine vollstän­dige Aufklärung der Vorfälle notwendig. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag beantragte aufgrund der Vorfälle eine Sondersitzung des Innenausschusses. Sie kündigte zudem an, der Landesregierung einen Dringlichen Berichtsantrag mit 43 Einzelfragen vorzulegen. Ziel sei es, Informationen zum Kenntnisstand über die mutmaßlichen Übergriffe zu erhalten und in Erfah­rung zu bringen, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit in Frei- und Schwimm­bädern geplant seien.3

Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 6159 mit Schreiben vom 26. August 2025 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfas­sung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung.

Zur Beantwortung der Fragen wurden die Tatörtlichkeiten „Freibad“ und „Hallen-/Schwimm­bad“ sowie die „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung §§ 174, 174a, 174b, 174c, 177, 178, 184i, 184j StGB“ ausgewertet.

  1. Wie viele Sexualstraftaten wurden in nordrhein-westfälischen Schwimmbädern 2024 registriert?

Im Berichtsjahr 2024 wurden 119 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in der Po­lizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen erfasst.

  1. Über welche Nationalität verfügen die verantwortlichen Tatverdächtigen der in 1 abgefragten Straftaten jeweils?

Die Staatsangehörigkeit der 118 polizeilich bekannt gewordenen Tatverdächtigen bitte ich der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Anzahl Tatverdächtiger nach Staatsangehörigkeit
Staatsangehörigkeit Tatverdächtige
Afghanistan 22
Albanien 1
Algerien 1
Aserbaidschan 1
Bosnien und Herzegowina 1
Bulgarien 6
Deutschland 42
Irak 6
Iran Islamische Republik 1
Kosovo 1
Libanon 2
Anzahl Tatverdächtiger nach Staatsangehörigkeit
Staatsangehörigkeit Tatverdächtige
Niederlande 1
Philippinen 1
Polen 1
Rumänien 2
Serbien 1
Spanien 1
Syrien, Arabische Republik 12
Tadschikistan 1
Türkei 8
Ukraine 4
Ungeklärt 2

 

  1. Wie viele der deutschen Tatverdächtigen verfügen über Mehrfachstaatsangehö­rigkeiten? (Bitte nach jeweiligem Herkunftsland auflisten.)

Die bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatis­tik sehen eine Erfassung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten nicht vor.

Hiervon abweichend ermöglicht die Polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen seit dem 01.07.2025 eine retrograde Auswertung von zwei Staatsangehörigkeiten zu erfassten Tatver­dächtigen und Opfern des Jahres 2024.

Zu berücksichtigen ist, dass Tatverdächtige und Opfer, die aus anderen Bundesländern, vom Zoll oder der Bundespolizei an die Polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen übermit­telt werden, weiterhin ausschließlich mit einer Staatsangehörigkeit erfasst werden. Dies führt zu einer geringfügigen statistischen Unschärfe in Bezug auf die ausgewerteten und berichteten Daten. Ein Vergleich mit Daten anderer Länder oder mit Daten des Bundes ist nicht möglich.

Nach den in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen erfassten Daten verfügen neun deutsche Tatverdächtige über eine zweite Staatsangehörigkeit.

  1. Wie lauten jeweils die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen?

Die Vornamen der 42 ermittelten Tatverdächtigen mit der deutschen Staatsangehörigkeit bitte ich der Anlage zu entnehmen.

  1. Wie setzen sich die Täter-Opfer-Relationen bei den unter Frage 1 abgefragten Straftaten zusammen? (Bitte nach Opfer-/Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität sowie Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächti­gen aufschlüsseln.)

Die Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik in die formale (z. B. Partnerschaft, Familie) und die räumlich und/oder soziale Beziehung (z. B. im gemein­samen Haushalt lebend, Erziehungs-/Betreuungsverhältnis) unterschieden.

Die Anzahl der Opfer, aufgeschlüsselt nach formaler und räumlich-sozialer Opfer-Tatverdäch­tigen-Beziehung, bitte ich den folgenden Tabellen zu entnehmen:

Anzahl Opfer nach formaler Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung
Bekannt- schaft/

Freundschaft

Flüchtige Bekannt- schaft Formelle soziale
Beziehungen in
Institutionen,
Organisationen
und Gruppen
Keine

Beziehung

Unge-klärt
3 9 11 117 13

 

Anzahl Opfer nach räumlich-sozialer Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung
Erziehungs-/ Betreuungsverhältnis (ohne gemeinsamer Haushalt)

im Bildungswesen

Zugehörig- keit zum gleichen Betrieb Sonstige räumliche und/oder soziale Nähe Keine räumliche und/oder soziale Nähe Unge-klärt
5 1 8 125 14

 

MMD18-15443

 

1 Vgl. https://www.focus.de/panorama/welt/423-sexualstraftaten-in-schwimmbaedern-rund-zwei-drittel-der-verdaechtigen-nicht-deutsch_6ed000d9-ce44-4ecd-be7a-745b70c1f950.html.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

Beteiligte:
Markus Wagner