Kleine Anfrage 5478des Abgeordneten Markus Wagner vom 19.05.2021
21-Jähriger durch Stiche schwer verletzt
Am 13. Mai 2021 ist es in der Steeler Innenstadt zu einer zunächst verbalen Auseinandersetzung zwischen einem 21-Jährigen italienischen Staatsbürger und einer Gruppe „junger Männer“ gekommen. Auslöser des Streits war mutmaßlich, dass die Freundin des Mannes zuvor durch die Gruppe angepöbelt worden war. Der Streit mündete schließlich in eine körperliche Auseinandersetzung mit einem unbekannten Mann aus der Gruppe. Dabei erlitt der 21-Jährige eine Stichverletzung durch einen unbekannten Gegenstand. Nach der Tat flüchtete die Personengruppe.
Die eingesetzten Polizeikräfte befragten umgehend die Zeugen dieses Vorfalls und konnten so die Personalien eines 18-jährigen Tatverdächtigen ermitteln. Im Rahmen der eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen konnte dieser in den frühen Abendstunden festgenommen werden.1
Ich frage die Landesregierung:
- Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem Vorfall in Essen? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, Vornamen deutscher Tatverdächtiger und sonstige polizeilichen Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
- Welche Verletzungen hat der Geschädigte erlitten?
- Konnte der unbekannte Gegenstand, mit dem der Geschädigte verletzt worden ist, identifiziert und aufgefunden werden?
Markus Wagner
1 Vgl. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11562/4915322 und https://www.nrw-aktuell.tv/2021/05/essen-21-jahriger-essener-nach.html.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5478 mit Schreiben vom 16. Juni 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.
- Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem Vorfall in Essen? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, Vornamen deutscher Tatverdächtiger und sonstige polizeilichen Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
- Welche Verletzungen hat der Geschädigte erlitten?
- Konnte der unbekannte Gegenstand, mit dem der Geschädigte verletzt worden ist, identifiziert und aufgefunden werden?
Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Zur Beantwortung der Fragen hat mir das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 31.05.2021 folgende Informationen zur Verfügung gestellt:
„Unter dem 25. Mai 2021 hat die Leitende Oberstaatsanwältin in Essen dem Ministerium der Justiz wie folgt berichtet:
‚Die Fragen 1) bis 3) der vorgenannten Kleinen Anfrage werden im Zusammenhang beantwortet:
Die Ermittlungsakten sind am 14.05.2021 der Staatsanwaltschaft Essen von der Polizei vorgelegt worden. Am selben Tag hat das Amtsgericht Essen auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen den heranwachsenden 2002 geborenen Beschuldigten B. A. die Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil des 1999 geborenen Verletzten angeordnet, die seitdem andauert.
Nach dem Ergebnis der polizeilichen, dem Haftbefehl zugrunde liegen den Ermittlungen sei der Geschädigte A. M. am 13.05.2021 gegen 15.30 Uhr zusammen mit seiner Freundin über den Dreiringplatz in Essen-Steele gegangen. Zusammen mit vier weiteren Personen sei der Beschuldigte B. A. den beiden gefolgt, wobei einer aus seiner Gruppe den beiden hinterher gepfiffen habe. Der Beschuldigte habe dann den Geschädigten aufgefordert, zu ihm zu kommen, was der Geschädigte auch getan habe. Auf die Frage des Beschuldigten, warum er ihn so angucke, habe der Geschädigte geantwortet: „Was guckst du meine Freundin so an?“ Der Beschuldigte habe darauf angefangen den Geschädigten zu schubsen, woraus sich dann eine Rangelei zwischen dem Beschuldigten und dem Geschädigten entwickelt habe. Im Verlaufe der Auseinandersetzung hätten sich dann beide gegenseitig in das Gesicht geschlagen. Der Beschuldigte habe sodann von dem Geschädigten unbemerkt ein von ihm in der Hosentasche mitgeführtes Messer gezogen und viermal auf den Geschädigten eingestochen. Dieser habe vier Messerstiche in die linke Körperseite erlitten, wobei zwei der Stiche 5,0 cm tief gewesen seien und nur knapp die Milz und das Zwerchfell verfehlt hätten. Der Geschädigte sei ins Krankenhaus eingeliefert und etwa eine Stunde lang operiert worden.
Der Bundeszentralregisterauszug des Beschuldigten B. A. vom 14.05.2021 enthält keine Eintragungen.
Der Beschuldigte B. A. ist Syrer. Nach polizeilichen Erkenntnissen halte er sich etwa seit 2015 in Deutschland auf, wobei ein Asylantrag mindestens im Jahr 2018 gestellt worden sei. Der Beschuldigte sei nicht mehr bei seiner Familie wohnhaft, sondern habe mit Vollendung des 18. Lebensjahres in ein betreutes Wohnen umziehen dürfen. Er gelte als Asylbewerber, wobei die Fiktionsbescheinigung derzeit bis zum 12.12.2021 befristet sei.
Kriminalpolizeilich sei er bislang einmal wegen einer aus einer Gruppe heraus begangenen Sachbeschädigung an einem Kraftfahrzeug in Erscheinung getreten; ein entsprechender Verfahrenseintrag im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister besteht nicht (Stand: 17.05.2021).
Das Tatmesser konnte bislang nicht aufgefunden werden. Es bestand nach Mitteilung des behandelnden Arztes keine (akute) Lebensgefahr für den Geschädigten.
Nach den Angaben des Geschädigten habe allein der Beschuldigte ihn angegriffen und verletzt.
Diese Angaben werden von der Freundin des Geschädigten und weiteren Zeugen – nach dem Stand der Ermittlungen – bestätigt.‘
Die Generalstaatsanwältin in Hamm hat mit Randbericht vom 28. Mai 2021 mitgeteilt:
,Die Leitende Oberstaatsanwältin in Essen hat mir ergänzend berichtet, dass im Rahmen der weiteren Ermittlungen bei der rechtlichen Würdigung des Sachverhalts auch die Möglichkeit eines versuchten Tötungsdelikts im Blick behalten werde […] .‘“