3.000 Euro Inflationsbonus – Gehen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes leer aus? – Nachfrage

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 706
des Abgeordneten Markus Wagner vom 07.11.2022

3.000 Euro Inflationsbonus Gehen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes leer aus? Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 31. Oktober 2022 auf unsere Kleine Anfrage vom 13. Oktober 2022, Drucksache 18/1186, hat die Landesregierung auf die von uns gestellten Fragen 1 bis 3

  1. „Für wann plant das Land Nordrhein-Westfalen, unabhängig von etwaigen laufenden Tarifverträgen, den oben genannten Inflationsbonus an die Angestellten und Beamten des Landes auszuzahlen?
  2. Plant das Land Nordrhein-Westfalen die Zahlung eines Inflationsbonus in die im nächsten Jahr stattfindenden Tarifverhandlungen einfließen zu lassen, sollten die Beschäftigten aus Frage 1 vorab keinen Inflationsbonus erhalten haben?
  3. Wenn nein, warum nicht?“1

zusammen wie folgt geantwortet:

„Die Landesregierung hat derzeit keine diesbezügliche Planungen.“2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Warum will die Landesregierung die Mitarbeiter des Landes schlechter stellen als alle anderen Arbeitnehmer?
  2. Ist die Landesregierung der Meinung, dass die historisch hohe Inflation Angestellte und Beamte des Landes nicht betrifft?
  3. Ist der Landesregierung bekannt, wie andere Bundesländer den „3.000 Euro Inflationsausgleich“ exekutieren wollen?
  4. Ist das Landeskabinett in dieser Frage einig?

Markus Wagner

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. Antwort der Landesregierung vom 31.10.2022, S. 1 – 2.

2 Ebd.


Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 706 mit Schreiben vom 8. Dezember 2022 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Warum will die Landesregierung die Mitarbeiter des Landes schlechter stellen als alle anderen Arbeitnehmer?

In welchem Umfang die Arbeitgeber der Privatwirtschaft von der Möglichkeit Gebrauch ma­chen, ihren Beschäftigen eine steuerfreie Inflationsausgleichsonderzahlung von bis zu 3.000 Euro zu gewähren, ist der Landesregierung nicht bekannt. Somit ist keine belastbare Aussage möglich, ob „alle anderen Arbeitnehmer“ (und Arbeitnehmerinnen) diese Inflationsausgleichsonderzahlung erhalten.

  1. Ist die Landesregierung der Meinung, dass die historisch hohe Inflation Ange­stellte und Beamte des Landes nicht betrifft?

Bei der Inflation handelt es sich um ein allgemeines wirtschaftliches Ereignis, das die Beschäf­tigten der Privatwirtschaft sowie des öffentlichen Dienstes gleichermaßen betrifft.

  1. Ist der Landesregierung bekannt, wie andere Bundesländer den „3.000 Euro Infla­tionsausgleich“ exekutieren wollen?

Es liegen keine Erkenntnisse über die Gewährung einer Inflationsausgleichssonderzahlung in anderen Bundesländern vor.

  1. Ist das Landeskabinett in dieser Frage einig?

Es wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 553 (LT-Drs. 18/1446) verwiesen, die im Namen der Landesregierung erfolgte – wie auch die vorliegende Beantwortung der Kleinen Anfrage 706.

 

MMD18-2106

Beteiligte:
Markus Wagner