Welche Kosten sind für den Polizeibeauftragten angefallen?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 862
des Abgeordneten Markus Wagner vom 05.12.2022

Welche Kosten sind für den Polizeibeauftragten angefallen?

Mit Antwort der Landesregierung vom 23. November 2022 auf unsere Kleine Anfrage vom 25. Oktober 2022, Drucksache 18/1394, hat die Landesregierung auf die von uns gestellte Frage 1 leider nicht vollumfänglich geantwortet. Auf unsere Frage:

„Wie hoch sind die einzelnen Kostenpositionen, die die Gesamtsumme in Höhe von 918.399,70 Euro ergeben? (Bitte nach Gehalt des Polizeibeauftragten, Mitarbeiter und deren Gehälter, Büromieten, Sachmittel, Dienstwagen, Reisekosten, Pensionsansprüche des Polizeibeauftragten sowie seiner zwei Mitarbeiter und weitere Kosten aufschlüsseln.)“1

hat die Landesregierung Folgendes geantwortet:

„Die Gesamtsumme in Höhe von insgesamt 918.399,70 Euro (seit September 2019) setzt sich aus Personalkosten in Höhe von 854.113,52 Euro und Sach- und Dienstleistungskosten in Höhe von 64.286,18 Euro zusammen.“2

Da uns an einer genauen Beantwortung der Frage gelegen ist, werde ich diese nachfolgend in aufgeschlüsselter Form erneut stellen.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie hoch ist das Gehalt des Polizeibeauftragten? (Bitte monatlich von seinem Amtsantritt bis heute aufschlüsseln.)
  2. Wie hoch sind die Gehälter der für den Polizeibeauftragten tätigen Mitarbeiter? (Bitte monatlich von deren Einstellung bis heute aufschlüsseln.)
  3. Wie hoch sind die monatlichen Büromieten? (Bitte monatlich seit Anmietung aufschlüsseln.)
  4. Auf welche Dienstwagen können und konnten der Polizeibeauftragte respektive seine Mitarbeiter zu welchen Kosten zurückgreifen?
  5. Welche Pensionsansprüche haben der Polizeibeauftragte sowie seine zwei Mitarbeiter aus dieser Tätigkeit erworben?

Markus Wagner

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. Antwort der Landesregierung vom 23.11.2022, S. 1.

2 Ebd.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 862 mit Schreiben vom 3. Januar 2023 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.

  1. Wie hoch ist das Gehalt des Polizeibeauftragten? (Bitte monatlich von seinem Amtsantritt bis heute aufschlüsseln.)

Die für den Polizeibeauftragten beim Ministerium des Innern verwendete Stelle ist mit der Wer­tigkeit eines außertariflichen Entgelts analog der Besoldungsgruppe B 2 (AT-B 2) der Landes-besoldungsordnung B NRW im Haushaltsplan ausgewiesen.

  1. Wie hoch sind die Gehälter der für den Polizeibeauftragten tätigen Mitarbeiter? (Bitte monatlich von deren Einstellung bis heute aufschlüsseln.)

Die weiteren für den Bereich des Polizeibeauftragten verwendeten Stellen entsprechen den Wertigkeiten A 16 und A 9 der Landesbesoldungsordnung A NRW.

  1. Wie hoch sind die monatlichen Büromieten? (Bitte monatlich seit Anmietung auf­schlüsseln.)

Die anteiligen monatlichen Kosten für Miet- und Nebenkosten, Büro und IT-Ausstattung betru­gen durchschnittlich 1.396,80 Euro.

  1. Auf welche Dienstwagen können und konnten der Polizeibeauftragte respektive seine Mitarbeiter zu welchen Kosten zurückgreifen?

Für die Kostenstelle des Polizeibeauftragten sind in dem Zeitraum von Juli 2019 bis Anfang Dezember 2022 Reisekosten in Höhe von 5.056,10 Euro angefallen. Auskünfte zu der Art und dem Umfang der genutzten Beförderungsmittel sind mangels Erfassung im Rechnungswesen nicht möglich. Ein eigener Dienstwagen steht dem Polizeibeauftragten nicht zur Verfügung.

  1. Welche Pensionsansprüche haben der Polizeibeauftragte sowie seine zwei Mitar­beiter aus dieser Tätigkeit erworben?

Die Versorgungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Grundlagen des Beamtenversorgungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Markus Wagner