Hausdurchsuchungen aufgrund eines Verdachts von Äußerungsdelikten wie Beleidi­gung, Volksverhetzung oder Verunglimpfung des Staates – Welche Verknüpfungen existieren in NRW?

Kleine Anfrage
vom 08.01.2026

Kleine Anfrage 6831 vom 1. Dezember 2025
des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Hausdurchsuchungen aufgrund eines Verdachts von Äußerungsdelikten wie Beleidi­gung, Volksverhetzung oder Verunglimpfung des Staates – Welche Verknüpfungen existieren in NRW?

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

In Nordrhein-Westfalen ist es in den vergangenen Jahren zu Wohnungsdurchsuchungen ge­kommen, die im Zusammenhang mit dem Verdacht auf Äußerungsdelikte wie Beleidigung, Volksverhetzung oder die Verunglimpfung staatlicher Institutionen nach §§ 130, 185 ff. sowie 111 StGB standen. Kürzlich berichtete die Legal Tribune Online (24.10.2025) über einen sol­chen Fall beim Autor und Medienwissenschaftler Prof. Norbert Bolz. Gegen ihn wird wegen des möglichen Gebrauchs von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach §§ 86, 86a StGB ermittelt. Auslöser der Durchsuchung war nach Medienberichten eine Meldung über die staatliche hessische Plattform „Hessen gegen Hetze“ (Berliner Zeitung, 23.10.2025).

Vergleichbare Meldesysteme wurden inzwischen auch in anderen Bundesländern aufgebaut. Dazu gehört die Meldestelle „REspect! im Netz“, die von der Jugendstiftung Baden-Württem­berg betrieben wird, mit der Bayerischen Staatsregierung zusammenarbeitet und im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ durch das Bundesfamilienministerium sowie aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales unterstützt wird. Nach Einschätzung der Fragesteller ist es für die Öffentlichkeit wesentlich zu erfahren, wie sich die Zahl der Hausdurchsuchungen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt hat und welchen Einfluss die genannten Meldestellen auf diese Entwicklung hatten.

Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 6831 mit Schreiben vom 2. Januar 2026 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Mit welchen staatlichen, privaten oder staatlich geförderten Meldestellen außer­halb von Nordrhein-Westfalen arbeiten die Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen zusammen (Bitte nach Namen und Sitz der Meldestellen aufschlüs­seln)?

Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind dem Legalitätsprinzip verpflichtet und ermitteln die­sem gesetzlichen Auftrag folgend, sobald sie durch eine Anzeige oder auf anderem Wege Kenntnis von dem Verdacht einer Straftat erhalten, bei Vorliegen eines sogenannten An­fangsverdachts ohne Ansehen der Person. Eine Beteiligung von Meldestellen im Sinne der Frage sehen die für das Ermittlungs- und Strafverfahren geltenden gesetzlichen Vorschriften nicht vor.

  1. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Zusammenarbeit zwischen Staats­anwälten in Nordrhein-Westfalen und Meldestellen wie „Hessen gegen Hetze“ oder „REspect“?

Auf die Antwort auf die Frage 1 wird Bezug genommen.

 

MMD18-17237

Beteiligte:
Markus Wagner