5.614 Kinderpornofälle können nicht bestraft werden – Was macht NRW?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1933

der Abgeordneten Markus Wagner und Dr. Hartmut Beucker AfD

5.614 Kinderpornofälle können nicht bestraft werden Was macht NRW?

Das renommierte Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder (NCMEC), das 1984 vom Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika gegründet wurde, hat in den Jahren 2017 bis 2021 insgesamt 302.250 Hinweise auf Kinderpornografie an das Bundeskriminalamt weitergeleitet. Von diesen mehr als 300.000 Hinweisen konnten allerdings 19.150 nicht weiterverfolgt werden, da die IP-Adressen der mutmaßlichen Täter aufgrund der deutschen Regeln nicht bei den Providern gespeichert waren.1

Im vergangenen Jahr 2022 haben die US-Behörden 136.437 Hinweise auf Kinderpornografie übermittelt, von denen 89.844 Fälle strafrechtlich relevant waren. Dies bedeutet allerdings, dass 5.614 Fälle unbearbeitet zu den Akten gelegt werden mussten, da eine Strafverfolgung und Verurteilung nicht möglich waren. Der Grund dafür ist nach wie vor der bestehende Datenschutz.2

Obwohl der Europäische Gerichtshof bereits vor acht Monaten die sogenannte Vorratsdatenspeicherung in schweren Fällen wie Kindesmissbrauch oder Terrorismus durch ein Urteil für zulässig erklärt hat, existiert für Telekommunikationsanbieter in Deutschland immer noch keine Speicherpflicht. Die Ampel-Koalition verhindert nach wie vor eine Anhörung zu diesem Thema. In diesem Zusammenhang spricht die Vize-Fraktionschefin der Union Andrea Lindholz von einem „Skandal“, bei dem die Regierung „die schwächsten in unserer Gesellschaft – die Kinder – im Stich“ lasse. Sie fordert gleichzeitig Bundeskanzler Olaf Scholz auf, „endlich ein Machtwort“ zu sprechen.3 Allerdings teilte der Parlamentarische Staatssekretär, Benjamin Strasser, mit, dass es noch nicht feststehe, wann „der Meinungsbildungsprozess abgeschlossen sein wird“.4

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele der insgesamt 5.614 Fälle von kinderpornografischer Hinweisen aus dem Jahr 2022, die nicht strafverfolgt werden konnten, betreffen das Land Nordrhein-Westfalen?
  2. Wie viele Fälle von Hinweisen auf Kinderpornografie in Nordrhein-Westfalen konnten von 2015 bis 2021 nicht strafverfolgt werden, da die IP-Adressen mutmaßlicher Täter nicht gespeichert waren? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln.)
  3. Welche Meinung vertritt die Landesregierung hinsichtlich einer bundesweiten Normierung der Vorratsdatenspeicherung in schweren Fällen im Sinne des Europäischen Gerichtshofs?
  4. Welche anderen Gründe für eine Nichtverfolgung lagen von 2015 bis heute in Nordrhein-Westfalen vor? (Bitte die Gründe aufschlüsseln.)

Markus Wagner

Dr. Hartmut Beucker

 

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1 Vgl. https:// www .bild.de/politik/2023/politik/weil-datenschutz-fuer-taeter-mehr-zaehlt-5614-kinderporno-faelle-unbestraft-84079326.bild.html.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Ebenda.