Kleine Anfrage 2958
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
64-Jährige beinahe in Mettmann beraubt – Täter täuschte Autopanne vor
Am Vormittag des Mittwoch, den 25. Oktober 2023, versuchte ein bislang unbekannter Mann in Mettmann eine Frau, die sich in ihrem Fahrzeug befand, auszurauben. Gegen 11:45 Uhr sei die 65-jährige Hildenerin mit einer 64-jährigen Freundin auf dem Beifahrersitz auf der Wülfrather Straße in Richtung Wülfrath unterwegs gewesen. Auf Höhe der Bushaltestelle Obenötzbach1 sollen sie einen silbernen Skoda entdeckt haben. Als der mutmaßliche Fahrer des Wagens auf sich aufmerksam machte, beschlossen sie anzuhalten und zu helfen. Sie vermuteten, dass der Mann eine Autopanne haben könnte. Als sie daraufhin anhielten, wurde die 64-Jährige von dem Mann um Geld für Sprit gebeten. Als die Frau dies jedoch ablehnte, habe der Mann die Tür des Wagens aufgerissen und versucht, sie mit Gewalt aus dem Auto zu reißen. Als dieser Versuch scheiterte, flüchtete der Mann mit seinem Fahrzeug in Richtung Wülfrath.
Das Opfer rief nach dem Vorfall sofort die Polizei, welche umgehend eine Nahbereichsfahndung einleitete, um den geflüchteten Täter zu fassen. Diese verlief jedoch ohne Erfolg. Die Ermittlungen wurden daraufhin von der zuständigen Kriminalpolizei übernommen. Von den beiden Damen wurde der mutmaßliche Täter auf etwa 30 bis 40 Jahre alt geschätzt. Ferner soll er kurze, schwarze Haare und einen Vollbart tragen. Zudem habe er eine „kräftige Statur“2 gehabt, eine dunkelbraune Jacke getragen und insgesamt ein südländisches Erscheinungsbild abgeben. Sein silberfarbener Skoda habe ein ausländisches Kennzeichen gehabt. Die Polizei hofft nun durch weitere Zeugen mögliche Informationen erhalten zu können.3
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)
- Wie viele Raubdelikte gab es seit 2015 bis heute pro Jahr in Kreis Mettmann? (Bitte nach Jahr sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
- Bei wie vielen der seit 2015 bis heute pro Jahr in NRW verübten Raub- und Diebstahldelikten wurden die Opfer in ihrem Fahrzeug beraubt? (Bitte nach Jahr, Ort sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
- Bei wie vielen der in Frage 2 und 3 erfragten Delikte wurden die Opfer durch den Täter verletzt? (Bitte nach Jahr, Ort, Art der Verletzung sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
- Wie vielen seit 2015 bis heute pro Jahr in NRW begangenen Raubdelikten ging ein vorgetäuschter Unfall, eine vorgetäuschte Panne oder eine andere Art von Heimtücke voraus? (Bitte nach Jahr, Ort, Art der Täuschungsmasche sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
Markus Wagner
1 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43777/5634610.
2 Ebenda.
3 Ebenda.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2958 mit Schreiben vom 9. Januar 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Als Datenbasis für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung dient die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssicherungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten zu Straftaten – auch im Zusammenhang mit Raubdelikten – für das Jahr 2023 derzeit noch nicht qualitätsgesichert vor. Der Verletzungsgrad von Opfern wird seit dem Jahr 2019 in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen erfasst.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Wuppertal hat dem Ministerium der Justiz unter dem 30.11.2023 im Wesentlichen berichtet, die Ermittlungen richteten sich gegen einen bislang unbekannten männlichen Beschuldigten wegen des Vorwurfs des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer in Tateinheit mit einem versuchten Raub und einer vollendeten Körperverletzung. Zum bisherigen Sachstand hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Wuppertal Folgendes ausgeführt:
„Am 25. Oktober 2023 gegen 12:00 Uhr hielt ein unbekannter Mann auf der Wülfrather Straße in Mettmann einen mit zwei Frauen besetzten PKW an, gab vor, sich in einer Notsituation zu befinden und forderte diese auf, ihm Geld zu geben. Sodann riss der Mann unvermittelt die Beifahrertür auf und versuchte, die Beifahrerin an ihrem Oberarm aus dem Auto zu ziehen. Dieser gelang es, sich aus dem Griff zu lösen und die Fahrzeugtür zu schließen. Als der Täter sah, dass die Fahrerin telefonierte, floh er mit einem an der Bushaltestelle geparkten Fahrzeug.
Eine Nahbereichsfahndung der Polizei erbrachte keine Erkenntnisse. Die Ermittlungen, insbesondere zur Identifizierung des unbekannten Täters, dauern an.“
- Wie viele Raubdelikte gab es seit 2015 bis heute pro Jahr in Kreis Mettmann? (Bitte nach Jahr sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
Für den Zeitraum von 2015 bis 2022 wurden für den Kreis Mettmann 1.604 Raubdelikte in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen erfasst. In dem Zeitraum von 2019 bis 2022 wurde dabei in 372 Fällen mindestens ein Opfer verletzt. Die Fallzahlen für die einzelnen Jahre bitte ich der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Bekanntgewordene Fälle von Raubdelikten für die Jahre 2015 bis 2022 im Bezirk der KPB Mettmann | ||
– Gruppenschlüssel: 210000 – | ||
Jahr | Fälle | davon Fälle mit mindestens einem verletzten Opfer |
2015 | 249 | keine Daten vorliegend |
2016 | 221 | keine Daten vorliegend |
2017 | 199 | keine Daten vorliegend |
2018 | 202 | keine Daten vorliegend |
2019 | 199 | 102 |
2020 | 187 | 94 |
2021 | 165 | 82 |
2022 | 182 | 94 |
- Bei wie vielen der seit 2015 bis heute pro Jahr in NRW verübten Raub- und Diebstahldelikten wurden die Opfer in ihrem Fahrzeug beraubt? (Bitte nach Jahr, Ort sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
Auf Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen kann keine Aussage getroffen werden, ob die Opfer in ihrem Fahrzeug beraubt worden sind. Die Beantwortung dieser Fragestellung wäre nur durch eine umfangreiche Sonderauswertung aller in Betracht kommender Ermittlungsakten möglich, welche innerhalb der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich ist.
Gleichwohl kommt zu Angriffen, bei denen die Opfer in ihrem Fahrzeug beraubt worden sind, als Delikt der „räuberische Angriff auf Kraftfahrer“ gemäß § 316a StGB als Teilmenge der Frage zu Raubdelikten zum Nachteil von Opfern in Kraftfahrzeugen in Betracht. Dieser wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen unter dem Straftatenschlüssel 214000 erfasst, wenn bestimmte Tatbestandsmerkmale vorliegen. Unter anderem muss die Täterin / der Täter hierzu während und zum Zwecke des Angriffs auf die Kraftfahrzeugführerin / den Kraftfahrzeugführer oder dessen Mitfahrerin / Mitfahrer die besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs ausnutzen.
Ebenso kommen hierzu „Raubüberfälle auf Spezialgeldtransporte“ gemäß § 249 StGB in Betracht, die unter dem Straftatenschlüssel 213200 erfasst werden.
Für den Zeitraum von 2015 bis 2022 wurden für das Land Nordrhein-Westfalen 524 Fälle von räuberischen Angriffen auf Kraftfahrerinnen / Kraftfahrer und von Raubüberfällen auf Spezial-geldtransporte erfasst. In dem Zeitraum von 2019 bis 2022 wurde dabei in 95 Fällen mindestens ein Opfer verletzt. Die Fallzahlen für die einzelnen Jahre bitte ich der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Bekanntgewordene Fälle von räuberischen Angriffen auf Kraftfahrer § 316a StGB sowie Raubüberfälle auf Spezialgeldtransportfahrzeuge für die Jahre 2015 bis 2022 in Nordrhein-Westfalen | ||
Straftatenschlüssel: „214000“ und „213200“ | ||
Jahr | Fälle insgesamt | davon Fälle mit mindestens einem verletztem Opfer |
2015 | 94 | keine Daten vorliegend |
2016 | 89 | keine Daten vorliegend |
2017 | 69 | keine Daten vorliegend |
2018 | 70 | keine Daten vorliegend |
2019 | 61 | 23 |
2020 | 41 | 22 |
2021 | 45 | 22 |
2022 | 55 | 28 |
- Bei wie vielen der in Frage 2 und 3 erfragten Delikte wurden die Opfer durch den Täter verletzt? (Bitte nach Jahr, Ort, Art der Verletzung sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 verwiesen.
- Wie vielen seit 2015 bis heute pro Jahr in NRW begangenen Raubdelikten ging ein vorgetäuschter Unfall, eine vorgetäuschte Panne oder eine andere Art von Heimtücke voraus? (Bitte nach Jahr, Ort, Art der Täuschungsmasche sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
Die Beantwortung der Frage wäre nur durch eine umfangreiche Sonderauswertung aller in Betracht kommenden Ermittlungsakten möglich, welche innerhalb der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich ist.