64-Jährige beinahe in Mettmann beraubt – Täter täuschte Autopanne vor

Kleine Anfrage
vom 27.11.2023

Kleine Anfrage 2958

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

64-Jährige beinahe in Mettmann beraubt Täter täuschte Autopanne vor

Am Vormittag des Mittwoch, den 25. Oktober 2023, versuchte ein bislang unbekannter Mann in Mettmann eine Frau, die sich in ihrem Fahrzeug befand, auszurauben. Gegen 11:45 Uhr sei die 65-jährige Hildenerin mit einer 64-jährigen Freundin auf dem Beifahrersitz auf der Wülfrather Straße in Richtung Wülfrath unterwegs gewesen. Auf Höhe der Bushaltestelle Obenötzbach1 sollen sie einen silbernen Skoda entdeckt haben. Als der mutmaßliche Fahrer des Wagens auf sich aufmerksam machte, beschlossen sie anzuhalten und zu helfen. Sie vermuteten, dass der Mann eine Autopanne haben könnte. Als sie daraufhin anhielten, wurde die 64-Jährige von dem Mann um Geld für Sprit gebeten. Als die Frau dies jedoch ablehnte, habe der Mann die Tür des Wagens aufgerissen und versucht, sie mit Gewalt aus dem Auto zu reißen. Als dieser Versuch scheiterte, flüchtete der Mann mit seinem Fahrzeug in Richtung Wülfrath.

Das Opfer rief nach dem Vorfall sofort die Polizei, welche umgehend eine Nahbereichsfahndung einleitete, um den geflüchteten Täter zu fassen. Diese verlief jedoch ohne Erfolg. Die Ermittlungen wurden daraufhin von der zuständigen Kriminalpolizei übernommen. Von den beiden Damen wurde der mutmaßliche Täter auf etwa 30 bis 40 Jahre alt geschätzt. Ferner soll er kurze, schwarze Haare und einen Vollbart tragen. Zudem habe er eine „kräftige Statur“2 gehabt, eine dunkelbraune Jacke getragen und insgesamt ein südländisches Erscheinungsbild abgeben. Sein silberfarbener Skoda habe ein ausländisches Kennzeichen gehabt. Die Polizei hofft nun durch weitere Zeugen mögliche Informationen erhalten zu können.3

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)
  2. Wie viele Raubdelikte gab es seit 2015 bis heute pro Jahr in Kreis Mettmann? (Bitte nach Jahr sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
  3. Bei wie vielen der seit 2015 bis heute pro Jahr in NRW verübten Raub- und Diebstahldelikten wurden die Opfer in ihrem Fahrzeug beraubt? (Bitte nach Jahr, Ort sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
  4. Bei wie vielen der in Frage 2 und 3 erfragten Delikte wurden die Opfer durch den Täter verletzt? (Bitte nach Jahr, Ort, Art der Verletzung sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
  5. Wie vielen seit 2015 bis heute pro Jahr in NRW begangenen Raubdelikten ging ein vorgetäuschter Unfall, eine vorgetäuschte Panne oder eine andere Art von Heimtücke voraus? (Bitte nach Jahr, Ort, Art der Täuschungsmasche sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)

Markus Wagner

 

MMD18-6999

 

1 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43777/5634610.

2 Ebenda.

3 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2958 mit Schreiben vom 9. Januar 2024 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Als Datenbasis für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung dient die Poli­zeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfas­sung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskrimi­nalamt Nordrhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssicherungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten zu Straftaten – auch im Zusam­menhang mit Raubdelikten – für das Jahr 2023 derzeit noch nicht qualitätsgesichert vor. Der Verletzungsgrad von Opfern wird seit dem Jahr 2019 in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nord­rhein-Westfalen erfasst.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vor­namen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Wuppertal hat dem Ministerium der Justiz unter dem 30.11.2023 im Wesentlichen berichtet, die Ermittlungen richteten sich gegen einen bislang unbekannten männlichen Beschuldigten wegen des Vorwurfs des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer in Tateinheit mit einem versuchten Raub und einer vollendeten Körperverletzung. Zum bisherigen Sachstand hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Wuppertal Folgendes aus­geführt:

„Am 25. Oktober 2023 gegen 12:00 Uhr hielt ein unbekannter Mann auf der Wülfrather Straße in Mettmann einen mit zwei Frauen besetzten PKW an, gab vor, sich in einer Notsituation zu befinden und forderte diese auf, ihm Geld zu geben. Sodann riss der Mann unvermittelt die Beifahrertür auf und versuchte, die Beifahrerin an ihrem Oberarm aus dem Auto zu ziehen. Dieser gelang es, sich aus dem Griff zu lösen und die Fahrzeugtür zu schließen. Als der Täter sah, dass die Fahrerin telefonierte, floh er mit einem an der Bushaltestelle geparkten Fahr­zeug.

Eine Nahbereichsfahndung der Polizei erbrachte keine Erkenntnisse. Die Ermittlungen, insbe­sondere zur Identifizierung des unbekannten Täters, dauern an.“

  1. Wie viele Raubdelikte gab es seit 2015 bis heute pro Jahr in Kreis Mettmann? (Bitte nach Jahr sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität auf­schlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)

Für den Zeitraum von 2015 bis 2022 wurden für den Kreis Mettmann 1.604 Raubdelikte in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen erfasst. In dem Zeitraum von 2019 bis 2022 wurde dabei in 372 Fällen mindestens ein Opfer verletzt. Die Fallzahlen für die einzelnen Jahre bitte ich der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Bekanntgewordene Fälle von Raubdelikten für die Jahre 2015 bis 2022 im Bezirk der KPB Mettmann
– Gruppenschlüssel: 210000 –
Jahr Fälle davon   Fälle mit mindestens einem verletzten Op­fer
2015 249 keine Daten vorliegend
2016 221 keine Daten vorliegend
2017 199 keine Daten vorliegend
2018 202 keine Daten vorliegend
2019 199 102
2020 187 94
2021 165 82
2022 182 94

 

  1. Bei wie vielen der seit 2015 bis heute pro Jahr in NRW verübten Raub- und Dieb­stahldelikten wurden die Opfer in ihrem Fahrzeug beraubt? (Bitte nach Jahr, Ort sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)

Auf Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen kann keine Aussage ge­troffen werden, ob die Opfer in ihrem Fahrzeug beraubt worden sind. Die Beantwortung dieser Fragestellung wäre nur durch eine umfangreiche Sonderauswertung aller in Betracht kommen­der Ermittlungsakten möglich, welche innerhalb der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich ist.

Gleichwohl kommt zu Angriffen, bei denen die Opfer in ihrem Fahrzeug beraubt worden sind, als Delikt der „räuberische Angriff auf Kraftfahrer“ gemäß § 316a StGB als Teilmenge der Frage zu Raubdelikten zum Nachteil von Opfern in Kraftfahrzeugen in Betracht. Dieser wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen unter dem Straftatenschlüssel 214000 erfasst, wenn bestimmte Tatbestandsmerkmale vorliegen. Unter anderem muss die Täterin / der Täter hierzu während und zum Zwecke des Angriffs auf die Kraftfahrzeugführerin / den Kraftfahrzeugführer oder dessen Mitfahrerin / Mitfahrer die besonderen Verhältnisse des Stra­ßenverkehrs ausnutzen.

Ebenso kommen hierzu „Raubüberfälle auf Spezialgeldtransporte“ gemäß § 249 StGB in Be­tracht, die unter dem Straftatenschlüssel 213200 erfasst werden.

Für den Zeitraum von 2015 bis 2022 wurden für das Land Nordrhein-Westfalen 524 Fälle von räuberischen Angriffen auf Kraftfahrerinnen / Kraftfahrer und von Raubüberfällen auf Spezial-geldtransporte erfasst. In dem Zeitraum von 2019 bis 2022 wurde dabei in 95 Fällen mindes­tens ein Opfer verletzt. Die Fallzahlen für die einzelnen Jahre bitte ich der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Bekanntgewordene Fälle von räuberischen Angriffen auf Kraftfahrer § 316a StGB so­wie Raubüberfälle auf Spezialgeldtransportfahrzeuge für die Jahre 2015 bis 2022 in Nordrhein-Westfalen
Straftatenschlüssel: „214000“ und „213200“
Jahr Fälle insgesamt davon Fälle mit mindestens einem verletztem Opfer
2015 94 keine Daten vorliegend
2016 89 keine Daten vorliegend
2017 69 keine Daten vorliegend
2018 70 keine Daten vorliegend
2019 61 23
2020 41 22
2021 45 22
2022 55 28

 

  1. Bei wie vielen der in Frage 2 und 3 erfragten Delikte wurden die Opfer durch den Täter verletzt? (Bitte nach Jahr, Ort, Art der Verletzung sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfach­staatsangehörigkeit extra ausweisen.)

Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 verwiesen.

  1. Wie vielen seit 2015 bis heute pro Jahr in NRW begangenen Raubdelikten ging ein vorgetäuschter Unfall, eine vorgetäuschte Panne oder eine andere Art von Heim­tücke voraus? (Bitte nach Jahr, Ort, Art der Täuschungsmasche sowie Tätermerk­malen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)

Die Beantwortung der Frage wäre nur durch eine umfangreiche Sonderauswertung aller in Betracht kommenden Ermittlungsakten möglich, welche innerhalb der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich ist.

 

MMD18-7683

Beteiligte:
Markus Wagner