Kleine Anfrage 2424
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Aachen: Polizei fahndet nach gewalttätigem Klimaaktivisten – Wer ist der Mann?
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Am 5. Januar 2023, nur wenige Tage vor der Räumung Lützeraths, soll der Klimaaktivist, nach dem derzeit gefahndet wird, in eine gewalttätige Auseinandersetzung in einem Feld bei Er-kelenz verwickelt gewesen sein. Nach Berichten der zuständigen Polizei soll der Tatverdächtige einen der Beamten mit der Faust gegen die Stirn geschlagen haben. Nach der Tat soll er dann etwa gegen 9.20 Uhr von den Polizisten festgehalten und mit einem Fotoapparat dokumentiert worden sein. Allerdings führte er zu diesem Zeitpunkt keine Ausweisdokumente mit sich, weshalb er nicht „erkennungsdienstlich behandelt“1 werden konnte. Später war er dann nicht mehr auffindbar, was den Grund für die aktuelle Öffentlichkeitsfahndung darstellt.
In der Fahndung, bei welcher die am Tatort erstellten Fotos des Mannes verwendet werden, wird der Tatverdächtige als etwa 1,80 Meter groß, ungefähr 20 bis 25 Jahre alt mit langem blonden Resthaar und großen Ohren sowie „stark ausgeprägten Geheimratsecken“2 beschrieben. Zusätzlich trug er zum Zeitpunkt der Tat einen schwarzen Pulli und eine kakifarbene Hose.3
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 2424 mit Schreiben vom 26. September 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tatverdächtigen, Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Mönchengladbach hat dem Ministerium der Justiz hierzu unter dem 07.09.2023 wie folgt berichtet:
„Der bisher namentlich nicht ermittelte Beschuldigte – Angaben zu seinen Personalien wurden von ihm verweigert, seine Fingerkuppen waren verklebt – nahm am 05.01.2023 an einer Demonstration in Lützerath teil, in deren Verlauf er sich Anweisungen der eingesetzten Polizeibeamten widersetzte. Als er daraufhin von einem Polizeibeamten ergriffen wurde, schlug er diesem gezielt mit der Faust gegen den Kopf. Der Beschuldigte wurde deshalb vorläufig festgenommen.
Der hiesige am 06.01.2023 wegen des dringenden Tatverdachts der Körperverletzung in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten (§§ 223, 114, 52 StGB) gestellte Haftbefehlsantrag wurde von dem Amtsgericht Mönchengladbach am gleichen Tag mit der Begründung, eine Fluchtgefahr sei zweifelhaft und zudem sei die Anordnung von Untersuchungshaft unverhältnismäßig, abgelehnt und der Beschuldigte aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Auf die gegen diese Entscheidung angebrachte Beschwerde erließ das Landgericht Mönchengladbach am 10.01.2023 den beantragten Haftbefehl.
Aufgrund der unbekannten Identität und des unbekannten Aufenthaltsorts des Beschuldigten war eine förmliche Ausschreibung zur Festnahme nicht möglich und es konnte zunächst nur eine polizeiinterne Fahndung veranlasst werden. Nachdem jene nicht zu einer Festnahme des Beschuldigten geführt hatten, wurde durch die Staatsanwaltschaft im Mai 2023 bei dem Amtsgericht Mönchengladbach die Anordnung von Fahndungsmaßnahmen nach §§ 131 Abs. 3, 131b StPO (Öffentlichkeitsfahndung) erwirkt. Bislang hatte auch diese Fahndungsmaßnahme keinen Erfolg.
Sonstige Informationen zur Person des Beschuldigten liegen nicht vor.“
- Wie viele Straftaten gab es direkt bei der bzw. im Zeitraum um die Räumung von Lützerath? (Bitte nach Delikt sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln.)
Im Vorfeld der Räumungsarbeiten in Lützerath vom 02.01. bis 10.01.2023 wurden 43, ab der Räumung am 11.01.2023 bis zur Beendigung am 23.01.2023 649 Fälle erfasst, die einen strafrechtlichen Anfangsverdacht begründen und im Zusammenhang mit der Räumung in Lützerath stehen.
Eine Aufschlüsselung nach Tätermerkmalen erforderte eine manuelle Auswertung jedes einzelnen Vorgangs und ist in dem für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitraum nicht möglich.
- Wie viele Täter der in Frage 2 abgefragten Straftaten konnten insgesamt ermittelt bzw. festgenommen werden? (Bitte nach Delikt sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln.)
Mit Stand 04.09.2023 konnten zu den in Frage 2 benannten Straftaten bislang 300 Tatverdächtige identifiziert werden. Zehn Personen wurden vorläufig festgenommen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
- Warum wird die Öffentlichkeitsfahndung nach dem oben beschriebenen Tatverdächtigen erst nach mehr als einem halben Jahr ausgestellt?
Dem in der Antwort auf die Frage 1 genannten Bericht zufolge wurde der Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung im Hinblick auf die rechtlichen Vorgaben der §§ 131 Abs. 3, 131b StPO (Subsidiaritätsklausel) erst nach erfolgloser Durchführung milderer Mittel, hier der polizeiinternen Fahndung, erwirkt.
2 Ebenda.
3 Ebenda.