Aachen: Polizei findet „Terroristen-Sprengstoff“ in Wohnung – Bleibt NRW weiterhin ein Hort für Attentäter? – dritte Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 28.02.2024

Kleine Anfrage 3397

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Aachen: Polizei findet „Terroristen-Sprengstoff“ in Wohnung – Bleibt NRW weiterhin ein Hort für Attentäter? – dritte Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 4. Januar 2024, Drucksache 18/7615, auf meine Kleine Anfrage vom 29. November 2023, Drucksache 18/7146, wurde meine Frage 1

„Handelte respektive handelt es sich bei den rumänischen Tatverdächtigen um Transfergeldempfänger?“1

folgendermaßen beantwortet:

„Der Landesregierung liegen die für eine Antwort erforderlichen Daten nach aktuellem Stand der Ermittlungen auch weiterhin nicht vor.“2

Auf Frage 2

„Warum liegen die rechtlichen Voraussetzungen für einen Verlust des Rechtes auf Einreise und Aufenthalt gegenüber den beiden Tatverdächtigen nicht vor, obwohl eine große Menge an Sprengstoff TATP aufgefunden wurde, von dem bekannt ist, dass er auch als „Sprengstoff der Terroristen“ bezeichnet wird?“

erhielt ich folgende Antwort, die quasi eine Nichtantwort darstellt:

„Der Verlust des Rechtes auf Einreise und Aufenthalt richtet sich bei Unionsbürgern nach dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern. In Abhängigkeit vom Vorliegen strafrechtlicher Verurteilungen können mögliche ausländerrechtliche Konsequenzen durch die zuständige örtliche Ausländerbehörde festgestellt werden. Eine Verlustfeststellung des Rechtes auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland unterliegt nach Maßgabe des § 6 FreizügG/EU einer komplexen Prüfung der Umstände des Einzelfalles.“3

Ich frage daher erneut die Landesregierung:

  1. Welche Gründe liegen vor, dass der Landesregierung eines Industriestaates, von dem man eine umfassende Digitalisierung erwarten sollte, immer noch keine Daten vorliegen, ob es sich bei den rumänischen Tatverdächtigen um Transfergeldempfänger handelt?
  2. Sieht die Landesregierung es nicht als ihre Pflicht an, mit dem Steuergeld ihrer Bürger sorgsam und achtsam umzugehen, was zwangsläufig einschließt, dass eine Regierung wissen sollte, ob Transfergeldleistungen ausgezahlt werden oder nicht?
  3. Warum liegen die rechtlichen Voraussetzungen für einen Verlust des Rechtes auf Einreise und Aufenthalt gegenüber den beiden Tatverdächtigen nicht vor, obwohl eine große Menge an Sprengstoff TATP aufgefunden wurde, von dem bekannt ist, dass er auch als „Sprengstoff der Terroristen“ bezeichnet wird?
  4. Inwiefern ist die Landesregierung der Meinung, dass der Besitz einer großen Menge an Sprengstoff TATP – auch „Sprengstoff der Terroristen“ genannt – nicht ausreicht, um die rechtlichen Voraussetzungen für einen Verlust des Rechtes auf Einreise und Aufenthalt zu erfüllen?

Markus Wagner

 

MMD18-8271

 

1 Antwort der Landesregierung vom 4. Januar 2024, Drs. 18/7615, S. 2.

2 Ebenda.

3 Ebenda.


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 3397 mit Schreiben vom 26. März 2024 namens der Landesregierung im Ein­vernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales und dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Welche Gründe liegen vor, dass der Landesregierung eines Industriestaates, von dem man eine umfassende Digitalisierung erwarten sollte, immer noch keine Daten vorliegen, ob es sich bei den rumänischen Tatverdächtigen um Transfergeldemp-fänger handelt?

Es existiert kein bundesweites Verzeichnis aller Personen, welche Leistungen nach dem Zwei­ten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen. Ob Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozi­algesetzbuch (SGB II) bezogen wurden, kann neben der betroffenen Person selbst nur das jeweils zuständige Jobcenter beantworten. Entscheidend für die Zuständigkeit ist, in welchem Gebiet eine ggf. leistungsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Wohnsitz hat, vgl. § 36 SGB II. Dies kann vorliegend nicht bestimmt werden. Beide Tatverdächtige ver­fügten zum Zeitpunkt der Festnahme nicht über feste Wohnsitze. Es liegen zudem keine gesi­cherten Erkenntnisse dazu vor, wo sich die Tatverdächtigen vor der Festnahme aufhielten.

  1. Sieht die Landesregierung es nicht als ihre Pflicht an, mit dem Steu­ergeld ihrer Bürger sorgsam und achtsam umzugehen, was zwangsläufig einschließt, dass eine Regierung wissen sollte, ob Transfergeldleistungen ausgezahlt werden oder nicht?

Die Landesregierung ist selbstverständlich auf einen sorgsamen Umgang mit Steuermitteln bedacht. Dafür ist aber entgegen der Ansicht des Fragestellers nicht zwangsläufig die Kenntnis der Landesregierung darüber erforderlich, ob im Einzelfall Transferleistungen bezogen wur­den. Es obliegt zuvörderst dem zuständigen Jobcenter, die Rechtmäßigkeit der Leistungser-bringung sicherzustellen.

  1. Warum liegen die rechtlichen Voraussetzungen für einen Verlust des Rechtes auf Einreise und Aufenthalt gegenüber den beiden Tatverdächtigen nicht vor, obwohl eine große Menge an Sprengstoff TATP aufgefunden wurde, von dem bekannt ist, dass er auch als „Sprengstoff der Terroristen“ bezeichnet wird?
  2. Inwiefern ist die Landesregierung der Meinung, dass der Besitz einer großen Menge an Sprengstoff TATP – auch „Sprengstoff der Terroristen“ genannt – nicht ausreicht, um die rechtlichen Voraussetzungen für einen Verlust des Rechtes auf Einreise und Aufenthalt zu erfüllen?

Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Auf die Antwort der Landesregierung vom 4. Januar 2024 (Drucksache 18/7615) auf Frage 2 der Kleinen Anfrage vom 29. November 2023 (Drucksache 18/7146) wird verwiesen.

 

MMD18-8641

Beteiligte:
Markus Wagner