Aachen: Polizei findet „Terroristen-Sprengstoff“ in Wohnung – Bleibt NRW weiterhin ein Hort für Attentäter? – Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 17.04.2023

Kleine Anfrage 1707

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Aachen: Polizei findet „Terroristen-Sprengstoff“ in Wohnung – Bleibt NRW weiterhin ein Hort für Attentäter? – Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 5. April 2023, auf unsere Kleine Anfrage vom 10. März 2023, Drucksache 18/3485, wurde meine gestellte Frage 1

„Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen der deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)“1

unter anderem wie folgt beantwortet:

„Es handelt sich um einen männlichen Tatverdächtige und eine weibliche Tatverdächtige, beide haben die rumänische Staatsangehörigkeit. Beide Beschuldigte sind ausweislich der Bundeszentralregisterauszüge in Deutschland noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. […]“2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Seit wann befinden sich die oben genannten rumänischen Tatverdächtigen in Deutschland?
  2. Welche Transferleistungen in welcher Höhe wurden den unter Frage 1 erwähnten Tatverdächtigen bisher gezahlt? (Bitte einzeln nach Monat aufschlüsseln.)
  3. Wurden gegen die in Frage 1 erwähnten rumänischen Tatverdächtigen aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet?

Markus Wagner

Anfrage als PDF

1 Antwort der Landesregierung, v. 05.04.2023, S. 1.

2 Ebenda, S. 2.


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 1707 mit Schreiben vom 16. August 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Seit wann befinden sich die oben genannten rumänischen Tatverdächtigen in Deutschland?

Bei beiden Tatverdächtigen handelt es sich um freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger. Ein genaues Einreisedatum kann nicht festgestellt werden.

  1. Welche Transferleistungen in welcher Höhe wurden den unter Frage 1 erwähnten Tatverdächtigen bisher gezahlt? (Bitte einzeln nach Monat aufschlüsseln.)

Die für die Abfrage der erbetenen Informationen erforderlichen Daten liegen nach derzeitigem Stand der Ermittlungen nicht vor.

  1. Wurden gegen die in Frage 1 erwähnten rumänischen Tatverdächtigen aufenthalts­beendende Maßnahmen eingeleitet?

Der Verlust des Rechtes auf Einreise und Aufenthalt richtet sich bei Unionsbürgern nach dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern. Die rechtlichen Voraussetzun­gen für einen Verlust dieses Rechtes liegen aktuell bei beiden Tatverdächtigen nicht vor. Auf­enthaltsbeendende Maßnahmen wurden daher nicht eingeleitet.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Markus Wagner