Aachen: Polizei findet „Terroristen-Sprengstoff“ in Wohnung – Bleibt NRW weiterhin ein Hort für Attentäter? – zweite Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 30.11.2023

Kleine Anfrage 2980

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Aachen: Polizei findet „Terroristen-Sprengstoff“ in Wohnung – Bleibt NRW weiterhin ein Hort für Attentäter? – zweite Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 16. August 2023, auf meine Kleine Anfrage vom 17. April 2023, Drucksache 18/4000, wurde meine Frage 2

„Welche Transferleistungen in welcher Höhe wurden den unter Frage 1 erwähnten Tatverdächtigen bisher gezahlt? (Bitte einzeln nach Monat aufschlüsseln.)“1

wie folgt beantwortet:

„Die für die Abfrage der erbetenen Informationen erforderlichen Daten liegen nach derzeitigem Stand der Ermittlungen nicht vor.“2

Auf Frage 3

„Wurden gegen die in Frage 1 erwähnten rumänischen Tatverdächtigen aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet?“3

erhielt ich folgende Auskunft:

„Der Verlust des Rechtes auf Einreise und Aufenthalt richtet sich bei Unionsbürgern nach dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern. Die rechtlichen Voraussetzungen für einen Verlust dieses Rechtes liegen aktuell bei beiden Tatverdächtigen nicht vor. Aufenthaltsbeendende Maßnahmen wurden daher nicht eingeleitet.“4

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Handelte respektive handelt es sich bei den rumänischen Tatverdächtigen um Transfergeldempfänger?
  2. Warum liegen die rechtlichen Voraussetzungen für einen Verlust des Rechtes auf Einreise und Aufenthalt gegenüber den beiden Tatverdächtigen nicht vor, obwohl eine große Menge an Sprengstoff TATP aufgefunden wurde, von dem bekannt ist, dass er auch als „Sprengstoff der Terroristen“ bezeichnet wird?

Markus Wagner

 

MMD18-7146

 

1 Antwort der Landesregierung, vom 16.08.2023.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Ebenda.


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 2980 mit Schreiben vom 4. Januar 2024 namens der Landesregierung im Ein­vernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales und dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Handelte respektive handelt es sich bei den rumänischen Tatverdächtigen um Transfergeldempfänger?

Der Landesregierung liegen die für eine Antwort erforderlichen Daten nach aktuellem Stand der Ermittlungen auch weiterhin nicht vor.

  1. Warum liegen die rechtlichen Voraussetzungen für einen Verlust des Rechtes auf Einreise und Aufenthalt gegenüber den beiden Tatverdächtigen nicht vor, obwohl eine große Menge an Sprengstoff TATP aufgefunden wurde, von dem bekannt ist, dass er auch als „Sprengstoff der Terroristen“ bezeichnet wird?

Der Verlust des Rechtes auf Einreise und Aufenthalt richtet sich bei Unionsbürgern nach dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern. In Abhängigkeit vom Vorliegen strafrechtlicher Verurteilungen können mögliche ausländerrechtliche Konsequenzen durch die zuständige örtliche Ausländerbehörde festgestellt werden. Eine Verlustfeststellung des Rech­tes auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland unterliegt nach Maßgabe des § 6 FreizügG/EU einer komplexen Prüfung der Umstände des Einzelfalles.

 

MMD18-7615

Beteiligte:
Markus Wagner