Abbrecherquoten in den Ausbildungsgängen für die Laufbahngruppe 2.1 in der Landesverwaltung

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1422

des Abgeordneten Dr. Hartmut Beucker vom 14.02.2023

Abbrecherquoten in den Ausbildungsgängen für die Laufbahngruppe 2.1 in der Landesverwaltung

Die Landesregierung hat in der Vorlage 18/773 zu Dienstaustritten von Kommissaranwärtern berichtet. Diese Stellen sind in der Laufbahngruppe 2.1 (Gehobener Dienst) angesiedelt. Die Ausbildung für Kommissaranwärter umfasst ein Studium, das mit einem Bachelor endet.

In der Landesverwaltung gibt es weitere Ausbildungsgänge im gehobenen Dienst, z.B. in der Finanzverwaltung und der Justiz.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. In welchen Umfang werden Anwärter der Laufbahngruppe 2.1 in der Landesverwaltung ausgebildet? (Ich bitte hier um eine sinnvolle Aufschlüsselung nach Geschäftsbereichen, aber auch innerhalb dieser z.B. bei der Justiz.)
  2. Wie stellen sich die Austrittszahlen in den in Frage 1 abgefragten Bereichen dar? (Ich bitte um eine Darstellung wie in Vorlage 18/773)
  3. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung in den unterschiedlichen Bereichen, um die Austrittszahlen zu reduzieren?
  4. Wie steht die Landesverwaltung bei den Austrittszahlen im Vergleich zu den Kommunen des Landes, anderen Ländern und dem Bund dar? (Diese Frage bezieht sich ausdrücklich auch auf die Austrittquoten bei der Polizei im gehobenen Dienst bei anderen Landespolizeibehörden und der Bundespolizei.)
  5. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Gründe für diese Austritte? (Bitte aufschlüsseln nach Landesverwaltung, den Kommunen, anderen Ländern bzw. dem Bund)

Dr. Hartmut Beucker

 

Anfrage als PDF


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1422 mit Schreiben vom 15. März 2023 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.

  1. In welchen Umfang werden Anwärter der Laufbahngruppe 2.1 in der Landesver­waltung ausgebildet? (Ich bitte hier um eine sinnvolle Aufschlüsselung nach Ge­schäftsbereichen, aber auch innerhalb dieser z.B. bei der Justiz.)
  2. Wie stellen sich die Austrittszahlen in den in Frage 1 abgefragten Bereichen dar? (Ich bitte um eine Darstellung wie in Vorlage 18/773)

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Beantwortung der Fragen 1 und 2 ergibt sich aus den nachfolgenden Tabellen.

Hierbei ist anzumerken, dass im Rahmen der Ressortabfrage teilweise Daten zu gleichen Sachverhalten aus mehreren Ressorts gemeldet wurden, insbesondere zum Studiengang Ver­waltungsinformatik und zum allgemeinen staatlichen Verwaltungsdienst. Diese sind in den Meldungen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) zum Studiengang Verwaltungsinformatik in Kooperation mit der Hochschule Rhein-Waal sowie des Ministeriums des Innern (IM) zu den Studiengängen an der Hochschule für Polizei und öffent­liche Verwaltung (HSPV) mit enthalten und wurden daher zur Vermeidung von Dopplungen nicht nochmals aufgeführt.

Mit Ausnahme des Polizeivollzugsdienstes setzen sich die Studiengänge der HSPV sehr he­terogen zusammen, die Anzahl der Einstellungsermächtigungen bei den entsendenden Be­hörden (insbesondere bei den Kommunen) ist nicht bekannt.

Weiterhin ist anzumerken, dass die Ausbildung in allen genannten Jahrgängen noch läuft und die Zahlen sich daher naturgemäß noch verändern können.

Ministerium des Innern
Polizeivollzugsdienst

Einstel- lungsjahr- gang Einstellung lt. Erlass tatsächliche Anzahl im
Jahrgang
ausgeschie- den davon auf ei- genen Wunsch davon wg. Prüfungen
2022 2670 2662 22 22 0
2021 2660 2225 448 158 290
2020 2660 2241 445 149 296

 

Kommunaler Verwaltungsdienst

Einstel- lungsjahr- gang Einstellung lt. Erlass tatsächliche Anzahl im
Jahrgang
ausgeschie- den davon auf ei- genen Wunsch davon wg. Prüfungen
2022 1413 31 31 0
2021 1416 249 69 180
2020 1421 182 85 97

 

Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre

Einstel- lungsjahr- gang Einstellung lt. Erlass tatsächliche Anzahl im
Jahrgang
ausgeschie- den davon auf ei- genen Wunsch davon  wg. Prüfungen
2022 134 3 3 0
2021 119 24 6 18
2020 123 17 5 12

 

Staatlicher Verwaltungsdienst

Einstel- lungsjahr- gang Einstellung lt. Erlass tatsächliche Anzahl im
Jahrgang
ausgeschie- den davon auf ei- genen Wunsch davon wg. Prüfungen
2022 342 11 11 0
2021 383 44 12 32
2020 348 40 9 31

 

Rentenversicherung

Einstel- lungsjahr- gang Einstellung lt. Erlass tatsächliche Anzahl im
Jahrgang
ausgeschie- den davon auf ei- genen Wunsch davon wg. Prüfungen
2022 71 3 3 0
2021 56 8 3 5
2020 50 7 2 5

 

Verwaltungsinformatik (HSPV)

Einstel- lungsjahr- gang Einstellung lt. Erlass tatsächliche Anzahl im
Jahrgang
ausgeschie- den davon auf ei- genen Wunsch davon wg. Prüfungen
2022 110 1 1 0
2021 106 35 11 24
2020 101 21 5 16

 

Ministerium der Justiz
Studiengang Rechtspflege

Einstel- lungsjahr- gang Einstellung lt. Erlass tatsächliche Anzahl im
Jahrgang
ausgeschie- den davon auf ei- genen Wunsch davon wg. Prüfungen
2022 258 257 20 20 0
2021 280 274 48 44 4
2020 242 238 33 33 0

 

Studiengang Strafvollzu

Einstel- lungsjahr- gang Einstellung lt. Erlass tatsächliche Anzahl im
Jahrgang
ausgeschie- den davon auf ei- genen Wunsch davon wg. Prüfungen
2022 30 19 0 0 0
2021 24 14 0 0 0
2020 32 28 1 1 0

 

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung

Studiengang Verwaltungsinformatik (in Kooperation mit der Hochschule Rhein-Waal)

Einstel- lungsjahr- gang Einstellung lt. Erlass tatsächliche Anzahl im
Jahrgang
ausgeschie- den davon auf ei- genen Wunsch davon wg. Prüfungen
2022 100 74 3
2021 100 72 6
2020 100 56 12

 

Der Studiengang steht seit 2021 auch den Gemeinden und Gemeindeverbänden des Landes Nordrhein-Westfalen offen. Auf diese entfallen in den Jahrgängen 2021 und 2022 jeweils 12 Studierende (davon jeweils eine/r ausgeschieden).

Die Gründe verteilen sich nach den vorliegenden Daten etwa hälftig auf private Gründe sowie das Nichtbestehen von Prüfungen.

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Qualifizierung zu Gewerbeaufsichtsbeamtinnen und -beamten

Einstel- lungsjahr- gang Einstellung lt. Erlass tatsächliche Anzahl     im
Jahrgang
ausgeschie- den davon auf ei- genen Wunsch davon     wg. Prüfungen
2022 36 36 0 0 0
2021 36 34 0 0 0
2020 53 51 0 0 0

 

Ministerium der Finanzen

Studiengang Diplom Finanzwirt/in

Einstel- lungsjahr- gang Einstellung lt. Erlass tatsächliche Anzahl     im
Jahrgang
ausgeschie- den davon auf ei- genen Wunsch davon     wg. Prüfungen
2022 1026 1022 93 93 0
2021 1026 1026 262 109 153
2020 1026 1026 279 131 148

 

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Studiengang Forstwirtschaft

Einstel- lungsjahr- gang Einstellung lt. Erlass tatsächliche Anzahl     im
Jahrgang
ausgeschie- den davon auf ei- genen Wunsch davon     wg. Prüfungen
2022 37 18 0 0 0
2021 37 18 0 0 0
2020 37 18 0 0 0

 

  1. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung in den unterschiedlichen Bereichen, um die Austrittszahlen zu reduzieren?

Über alle Ausbildungsbereiche hinweg wird bereits im Vorfeld versucht, potentiellen Bewerbe­rinnen und Bewerbern ein möglichst deutliches Bild über die Ausbildung und das spätere Be­rufsbild zu vermitteln, um etwaige Fehlvorstellungen, die zu einem Abbruch der Ausbildung führen könnten, zu minimieren. Hierzu zählen beispielsweise Messeauftritte, Präsenz in den sozialen Medien sowie verstärkte Informations- und Werbemaßnahmen (Personalrecruiting).

Des Weiteren werden im Rahmen der Auswahlverfahren die für den jeweiligen Studiengang erforderlichen Qualifikationen intensiv abgeprüft, um möglichst sicherzustellen, dass die Stu­dierenden die grundlegenden Fähigkeiten zur erfolgreichen Absolvierung des Studiums mit­bringen.

Darüber hinaus werden die Studentinnen und Studenten auch während der gesamten Ausbil­dungsphase eng durch die jeweiligen Einstellungs- und Ausbildungsbehörden begleitet und unterstützt.

Auch auf Aspekte der Vereinbarkeit von Ausbildung und familiären Rahmenbedingungen wird intensiv eingegangen, um ein möglichst optimales Arbeits- und Lernumfeld zu gewährleisten. Dies gilt sowohl für die fachpraktischen Studienabschnitte wie auch für die jeweiligen Hoch­schulen selbst. Darüber hinaus plant die HSPV mit Beginn des Einstellungsjahrgangs 2023 in den Studiengängen Kommunaler Verwaltungsdienst und Staatlicher Verwaltungsdienst ein vierjähriges Teilzeitstudium anzubieten. Beide Studiengänge befinden sich derzeit in der Ak-kreditierungsphase. Zielgruppe sind hierbei insbesondere Studentinnen und Studenten mit minderjährigen Kindern, pflegebedürftigen nahen Angehörigen und schwerbehinderte Studen­tinnen und Studenten.

Zudem wird an den jeweiligen Hochschulen kontinuierlich geprüft, mit welchen Maßnahmen die Studentinnen und Studenten bestmöglich begleitet werden können. Wichtigster Aspekt ist natürlich, die Qualität der Lehre auf einem gleichbleibend hohen Niveau zu halten. Darüber hinaus spielen auch Studierendenberatungen, Mentoring-Programme bzw. Tutorials, Repeti-torien, Lerngruppen, Konzepte zur Bindung der Nachwuchskräfte nach Erteilung der Zusage bis zum Tag der Einstellung, individuelle Unterstützungsangebote (auch digital), aber auch Faktoren wie Gemeinschaftsangebote für Studentinnen und Studenten oder die Durchführung einer Campusmesse an der Hochschule für Finanzen eine wesentliche Rolle.

  1. Wie steht die Landesverwaltung bei den Austrittszahlen im Vergleich zu den Kom­munen des Landes, anderen Ländern und dem Bund dar? (Diese Frage bezieht sich ausdrücklich auch auf die Austrittquoten bei der Polizei im gehobenen Dienst bei anderen Landespolizeibehörden und der Bundespolizei.)

Daten anderer Bundesländer sowie des Bundes liegen der Landesregierung nicht vor. Zu den Daten der Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen wird auf die Aufschlüsselung der HSPV zu den einzelnen Studiengängen in der Antwort auf die Fragen 1 und 2 verwiesen.

  1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Gründe für diese Aus­tritte? (Bitte aufschlüsseln nach Landesverwaltung, den Kommunen, anderen Ländern bzw. dem Bund)

Die Studentinnen und Studenten sind nicht verpflichtet, ihre Beweggründe für die Beendigung des Studiums offen zu legen. Insofern liegen über die Entlassung aufgrund des Nichtbeste­hens von Prüfungen hinaus keine abschließenden Erkenntnisse vor. Es ist von einer Vielzahl individueller Motive wie z.B. Aufnahme einer anderen Ausbildung / eines anderen Studiums, im Nachhinein festgestellte fehlende Neigung für den Beruf auszugehen.

 

Antwort als PDF