Kleine Anfrage 1422
des Abgeordneten Dr. Hartmut Beucker vom 14.02.2023
Abbrecherquoten in den Ausbildungsgängen für die Laufbahngruppe 2.1 in der Landesverwaltung
Die Landesregierung hat in der Vorlage 18/773 zu Dienstaustritten von Kommissaranwärtern berichtet. Diese Stellen sind in der Laufbahngruppe 2.1 (Gehobener Dienst) angesiedelt. Die Ausbildung für Kommissaranwärter umfasst ein Studium, das mit einem Bachelor endet.
In der Landesverwaltung gibt es weitere Ausbildungsgänge im gehobenen Dienst, z.B. in der Finanzverwaltung und der Justiz.
Ich frage daher die Landesregierung:
- In welchen Umfang werden Anwärter der Laufbahngruppe 2.1 in der Landesverwaltung ausgebildet? (Ich bitte hier um eine sinnvolle Aufschlüsselung nach Geschäftsbereichen, aber auch innerhalb dieser z.B. bei der Justiz.)
- Wie stellen sich die Austrittszahlen in den in Frage 1 abgefragten Bereichen dar? (Ich bitte um eine Darstellung wie in Vorlage 18/773)
- Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung in den unterschiedlichen Bereichen, um die Austrittszahlen zu reduzieren?
- Wie steht die Landesverwaltung bei den Austrittszahlen im Vergleich zu den Kommunen des Landes, anderen Ländern und dem Bund dar? (Diese Frage bezieht sich ausdrücklich auch auf die Austrittquoten bei der Polizei im gehobenen Dienst bei anderen Landespolizeibehörden und der Bundespolizei.)
- Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Gründe für diese Austritte? (Bitte aufschlüsseln nach Landesverwaltung, den Kommunen, anderen Ländern bzw. dem Bund)
Dr. Hartmut Beucker
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1422 mit Schreiben vom 15. März 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.
- In welchen Umfang werden Anwärter der Laufbahngruppe 2.1 in der Landesverwaltung ausgebildet? (Ich bitte hier um eine sinnvolle Aufschlüsselung nach Geschäftsbereichen, aber auch innerhalb dieser z.B. bei der Justiz.)
- Wie stellen sich die Austrittszahlen in den in Frage 1 abgefragten Bereichen dar? (Ich bitte um eine Darstellung wie in Vorlage 18/773)
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Beantwortung der Fragen 1 und 2 ergibt sich aus den nachfolgenden Tabellen.
Hierbei ist anzumerken, dass im Rahmen der Ressortabfrage teilweise Daten zu gleichen Sachverhalten aus mehreren Ressorts gemeldet wurden, insbesondere zum Studiengang Verwaltungsinformatik und zum allgemeinen staatlichen Verwaltungsdienst. Diese sind in den Meldungen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) zum Studiengang Verwaltungsinformatik in Kooperation mit der Hochschule Rhein-Waal sowie des Ministeriums des Innern (IM) zu den Studiengängen an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV) mit enthalten und wurden daher zur Vermeidung von Dopplungen nicht nochmals aufgeführt.
Mit Ausnahme des Polizeivollzugsdienstes setzen sich die Studiengänge der HSPV sehr heterogen zusammen, die Anzahl der Einstellungsermächtigungen bei den entsendenden Behörden (insbesondere bei den Kommunen) ist nicht bekannt.
Weiterhin ist anzumerken, dass die Ausbildung in allen genannten Jahrgängen noch läuft und die Zahlen sich daher naturgemäß noch verändern können.
Ministerium des Innern
Polizeivollzugsdienst
Einstel- lungsjahr- gang | Einstellung lt. Erlass | tatsächliche Anzahl im Jahrgang |
ausgeschie- den | davon auf ei- genen Wunsch | davon wg. Prüfungen |
2022 | 2670 | 2662 | 22 | 22 | 0 |
2021 | 2660 | 2225 | 448 | 158 | 290 |
2020 | 2660 | 2241 | 445 | 149 | 296 |
Kommunaler Verwaltungsdienst
Einstel- lungsjahr- gang | Einstellung lt. Erlass | tatsächliche Anzahl im Jahrgang |
ausgeschie- den | davon auf ei- genen Wunsch | davon wg. Prüfungen |
2022 | 1413 | 31 | 31 | 0 | |
2021 | 1416 | 249 | 69 | 180 | |
2020 | 1421 | 182 | 85 | 97 |
Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre
Einstel- lungsjahr- gang | Einstellung lt. Erlass | tatsächliche Anzahl im Jahrgang |
ausgeschie- den | davon auf ei- genen Wunsch | davon wg. Prüfungen |
2022 | 134 | 3 | 3 | 0 | |
2021 | 119 | 24 | 6 | 18 | |
2020 | 123 | 17 | 5 | 12 |
Staatlicher Verwaltungsdienst
Einstel- lungsjahr- gang | Einstellung lt. Erlass | tatsächliche Anzahl im Jahrgang |
ausgeschie- den | davon auf ei- genen Wunsch | davon wg. Prüfungen |
2022 | 342 | 11 | 11 | 0 | |
2021 | 383 | 44 | 12 | 32 | |
2020 | 348 | 40 | 9 | 31 |
Rentenversicherung
Einstel- lungsjahr- gang | Einstellung lt. Erlass | tatsächliche Anzahl im Jahrgang |
ausgeschie- den | davon auf ei- genen Wunsch | davon wg. Prüfungen |
2022 | 71 | 3 | 3 | 0 | |
2021 | 56 | 8 | 3 | 5 | |
2020 | 50 | 7 | 2 | 5 |
Verwaltungsinformatik (HSPV)
Einstel- lungsjahr- gang | Einstellung lt. Erlass | tatsächliche Anzahl im Jahrgang |
ausgeschie- den | davon auf ei- genen Wunsch | davon wg. Prüfungen |
2022 | 110 | 1 | 1 | 0 | |
2021 | 106 | 35 | 11 | 24 | |
2020 | 101 | 21 | 5 | 16 |
Ministerium der Justiz
Studiengang Rechtspflege
Einstel- lungsjahr- gang | Einstellung lt. Erlass | tatsächliche Anzahl im Jahrgang |
ausgeschie- den | davon auf ei- genen Wunsch | davon wg. Prüfungen |
2022 | 258 | 257 | 20 | 20 | 0 |
2021 | 280 | 274 | 48 | 44 | 4 |
2020 | 242 | 238 | 33 | 33 | 0 |
Studiengang Strafvollzu
Einstel- lungsjahr- gang | Einstellung lt. Erlass | tatsächliche Anzahl im Jahrgang |
ausgeschie- den | davon auf ei- genen Wunsch | davon wg. Prüfungen |
2022 | 30 | 19 | 0 | 0 | 0 |
2021 | 24 | 14 | 0 | 0 | 0 |
2020 | 32 | 28 | 1 | 1 | 0 |
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
Studiengang Verwaltungsinformatik (in Kooperation mit der Hochschule Rhein-Waal)
Einstel- lungsjahr- gang | Einstellung lt. Erlass | tatsächliche Anzahl im Jahrgang |
ausgeschie- den | davon auf ei- genen Wunsch | davon wg. Prüfungen |
2022 | 100 | 74 | 3 | ||
2021 | 100 | 72 | 6 | ||
2020 | 100 | 56 | 12 |
Der Studiengang steht seit 2021 auch den Gemeinden und Gemeindeverbänden des Landes Nordrhein-Westfalen offen. Auf diese entfallen in den Jahrgängen 2021 und 2022 jeweils 12 Studierende (davon jeweils eine/r ausgeschieden).
Die Gründe verteilen sich nach den vorliegenden Daten etwa hälftig auf private Gründe sowie das Nichtbestehen von Prüfungen.
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Qualifizierung zu Gewerbeaufsichtsbeamtinnen und -beamten
Einstel- lungsjahr- gang | Einstellung lt. Erlass | tatsächliche Anzahl im Jahrgang |
ausgeschie- den | davon auf ei- genen Wunsch | davon wg. Prüfungen |
2022 | 36 | 36 | 0 | 0 | 0 |
2021 | 36 | 34 | 0 | 0 | 0 |
2020 | 53 | 51 | 0 | 0 | 0 |
Ministerium der Finanzen
Studiengang Diplom Finanzwirt/in
Einstel- lungsjahr- gang | Einstellung lt. Erlass | tatsächliche Anzahl im Jahrgang |
ausgeschie- den | davon auf ei- genen Wunsch | davon wg. Prüfungen |
2022 | 1026 | 1022 | 93 | 93 | 0 |
2021 | 1026 | 1026 | 262 | 109 | 153 |
2020 | 1026 | 1026 | 279 | 131 | 148 |
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Studiengang Forstwirtschaft
Einstel- lungsjahr- gang | Einstellung lt. Erlass | tatsächliche Anzahl im Jahrgang |
ausgeschie- den | davon auf ei- genen Wunsch | davon wg. Prüfungen |
2022 | 37 | 18 | 0 | 0 | 0 |
2021 | 37 | 18 | 0 | 0 | 0 |
2020 | 37 | 18 | 0 | 0 | 0 |
- Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung in den unterschiedlichen Bereichen, um die Austrittszahlen zu reduzieren?
Über alle Ausbildungsbereiche hinweg wird bereits im Vorfeld versucht, potentiellen Bewerberinnen und Bewerbern ein möglichst deutliches Bild über die Ausbildung und das spätere Berufsbild zu vermitteln, um etwaige Fehlvorstellungen, die zu einem Abbruch der Ausbildung führen könnten, zu minimieren. Hierzu zählen beispielsweise Messeauftritte, Präsenz in den sozialen Medien sowie verstärkte Informations- und Werbemaßnahmen (Personalrecruiting).
Des Weiteren werden im Rahmen der Auswahlverfahren die für den jeweiligen Studiengang erforderlichen Qualifikationen intensiv abgeprüft, um möglichst sicherzustellen, dass die Studierenden die grundlegenden Fähigkeiten zur erfolgreichen Absolvierung des Studiums mitbringen.
Darüber hinaus werden die Studentinnen und Studenten auch während der gesamten Ausbildungsphase eng durch die jeweiligen Einstellungs- und Ausbildungsbehörden begleitet und unterstützt.
Auch auf Aspekte der Vereinbarkeit von Ausbildung und familiären Rahmenbedingungen wird intensiv eingegangen, um ein möglichst optimales Arbeits- und Lernumfeld zu gewährleisten. Dies gilt sowohl für die fachpraktischen Studienabschnitte wie auch für die jeweiligen Hochschulen selbst. Darüber hinaus plant die HSPV mit Beginn des Einstellungsjahrgangs 2023 in den Studiengängen Kommunaler Verwaltungsdienst und Staatlicher Verwaltungsdienst ein vierjähriges Teilzeitstudium anzubieten. Beide Studiengänge befinden sich derzeit in der Ak-kreditierungsphase. Zielgruppe sind hierbei insbesondere Studentinnen und Studenten mit minderjährigen Kindern, pflegebedürftigen nahen Angehörigen und schwerbehinderte Studentinnen und Studenten.
Zudem wird an den jeweiligen Hochschulen kontinuierlich geprüft, mit welchen Maßnahmen die Studentinnen und Studenten bestmöglich begleitet werden können. Wichtigster Aspekt ist natürlich, die Qualität der Lehre auf einem gleichbleibend hohen Niveau zu halten. Darüber hinaus spielen auch Studierendenberatungen, Mentoring-Programme bzw. Tutorials, Repeti-torien, Lerngruppen, Konzepte zur Bindung der Nachwuchskräfte nach Erteilung der Zusage bis zum Tag der Einstellung, individuelle Unterstützungsangebote (auch digital), aber auch Faktoren wie Gemeinschaftsangebote für Studentinnen und Studenten oder die Durchführung einer Campusmesse an der Hochschule für Finanzen eine wesentliche Rolle.
- Wie steht die Landesverwaltung bei den Austrittszahlen im Vergleich zu den Kommunen des Landes, anderen Ländern und dem Bund dar? (Diese Frage bezieht sich ausdrücklich auch auf die Austrittquoten bei der Polizei im gehobenen Dienst bei anderen Landespolizeibehörden und der Bundespolizei.)
Daten anderer Bundesländer sowie des Bundes liegen der Landesregierung nicht vor. Zu den Daten der Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen wird auf die Aufschlüsselung der HSPV zu den einzelnen Studiengängen in der Antwort auf die Fragen 1 und 2 verwiesen.
- Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Gründe für diese Austritte? (Bitte aufschlüsseln nach Landesverwaltung, den Kommunen, anderen Ländern bzw. dem Bund)
Die Studentinnen und Studenten sind nicht verpflichtet, ihre Beweggründe für die Beendigung des Studiums offen zu legen. Insofern liegen über die Entlassung aufgrund des Nichtbestehens von Prüfungen hinaus keine abschließenden Erkenntnisse vor. Es ist von einer Vielzahl individueller Motive wie z.B. Aufnahme einer anderen Ausbildung / eines anderen Studiums, im Nachhinein festgestellte fehlende Neigung für den Beruf auszugehen.