Abellio Rail NRW-Pleite: Welche Kosten trägt das Land?

Kleine Anfrage
vom 19.07.2023

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage 1968

In Nordrhein-Westfalen ging das private Zugunternehmen Abellio pleite, eine Tochtergesell­schaft der niederländischen Staatsbahnen. Der Anbieter musste Ende Januar 2022 den Be­trieb einstellen. Innerhalb weniger Wochen musste das Land einspringen. Neue Betreiber für die Abellio-Linien mussten gefunden werden. Rund 380 Millionen Euro waren erforderlich, um den Zugbetrieb aufrechtzuerhalten. Die Schuldfrage soll nun ein Gericht klären. Abellio hat eine millionenschwere Klage gegen die Verkehrsverbünde in NRW eingereicht. Der Streitwert liegt bei 642 Millionen Euro. Den vorläufigen Schaden beziffert der Insolvenzverwalter auf 53,8 Millionen Euro.1 Angesichts enormer Forderungen an die Verkehrsverbünde und letztlich auch das bezuschussende Land NRW stellen sich mehrere Fragen, die auch zur Erörterung einer möglichen betrügerischen Geschäftsaufnahme führen muss, die sich bei näherer Betrachtung ergibt.

Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1968 mit Schrei­ben vom 13. Juli 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.

  1. Welche finanziellen Zahlungen bzw. Hilfen hat das Land bis heute an Abellio geleistet? (Bitte Gesamtvolumen bereits erfolgter Zahlungen)

Keine.

  1. Welche Rückstellungen werden in NRW für künftige Kompensationszahlungen an Abellio bzw. den Nachlassverwalter gebildet?

Da die Vertragsbeziehungen zwischen den drei SPNV-Aufgabenträgern und Abellio bestehen (siehe Antwort zu Frage 3), müssen beim Land keine Rückstellungen gebildet werden.

  1. Wer hat seinerzeit die Verträge mit Abellio unterzeichnet bzw. diese auf Plausibi­lität geprüft?

Die Systematik der Ausschreibung und Ausgestaltung von Verkehrsverträgen als Grundlage des SPNV-Betriebs ist in Nordrhein-Westfalen dergestalt geregelt, dass diese Vertragsbezie­hungen unmittelbar zwischen dem jeweiligen Zweckverband und dem jeweiligen Eisenbahn­verkehrsunternehmen (EVU) bestehen.

  1. Gibt es Grund zur Annahme, dass Abellio seinerzeit den Zuschlag aufgrund voll­kommen unrealistischer Kalkulationen erhielt, die letztlich eine fortlaufende Bezu­schussung durch das Land bzw. durch die Verkehrsverbünde antizipierten?
  2. Wie bewertet die Landesregierung die Abellio-Pleite gerade auch in Hinblick auf das geleistete Zuschlagsangebot, das schon damals Fragen zur künftigen Renta­bilität aufwarf?

Die Fragen 4 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, die Vergabe von spezifischen Verkehrsverträgen durch die allein zuständigen Aufgabenträger sowie die Vereinbarungen dieser mit den ausfüh­renden Verkehrsunternehmen näher zu bewerten.

 

Antwort als PDF

 

1 https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/abellio-fordert-schadenersatz-millionenklage-gegen-verkehrsverb%C3%BCnde-in-nrw/ar-AA1bWAwC

Beteiligte:
Klaus Esser